Erneut musste das Salzburger Landesverwaltungsgericht einen Strafbescheid aufgrund der früheren Covid-Verordnung aufheben. Diesmal geht es um den Kauf einer Handfeuerwaffe: Eine Tennengauerin hatte sich am 24. März - also noch zu Lockdown-Zeiten - in einem Waffengeschäft eine Pistole gekauft. Als sie den Kauf der Waffe den Behörden meldete, erkannten die eine vermeintliche Verletzung der Covid-Verordnung - statt einer Geldstrafe wurde aber vorerst eine Ermahnung ausgesprochen.
Die Frau fühlte sich aber im Recht: So sei der Kauf einerseits nie verboten gewesen, andererseits gäbe es eine Ausnahmeregelung beim Verkauf von Sicherheitsprodukten, so ihre Argumente. Anwalt Andreas Schöppl von der Kanzlei Schöppl/Waha brachte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Der Strafbescheid wurde aufgehoben. „Die Leute sollen hellhörig sein und sich auch gegen Unrecht wehren“, sagt der Advokat.
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