Der 1. Oktober bringt hierzulande Neuerungen in verschiedenen Bereichen mit sich: So startete am Donnerstag die dritte Phase der Kurzarbeit unter strengeren Auflagen. Die neue Regelung zielt auf Unternehmen ab, „wo zumindest 30 Prozent gearbeitet werden kann“, hatte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Montag angekündigt. Außerdem kosten Zigaretten in Österreich ab sofort um 20 Cent pro Packung mehr. Der Grund dafür ist eine aufgrund der Corona-Krise um ein halbes Jahr auf 1. Oktober verschobene Erhöhung der Tabaksteuer.
Die Eckpunkte der neuen Kurzarbeit: Der Rahmen an verrechenbaren Ausfallstunden liegt ab Anfang Oktober nun bei 20 bis maximal 70 Prozent (in Sonderfällen 90 Prozent) der Normalarbeitszeit. Das bedeutet, dass die Mindestarbeitszeit von zehn auf 30 Prozent angehoben wird. Die Phase III läuft von Oktober 2020 bis März 2021.
Schriftliche Begründung für Kurzarbeit notwendig
Zusätzlich wurden die Antragshürden für Unternehmen erhöht, wenn sie Kurzarbeit beantragen wollen. Sofern sie mindestens sechs Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, müssen sie eine schriftliche Begründung einreichen, die eine Umsatzentwicklung und Prognose für das Geschäft beinhaltet. Wenn der Arbeitgeber eine arbeitsplatzbezogene Weiterbildung anbietet, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sie anzunehmen.
„Zehn Gebote“ für heimische Studenten
Mit 1. Oktober startete auch das neue Uni-Jahr mit einigen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Am Mittwoch hatte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) „zehn Gebote“ für heimische Studenten angekündigt, die unter anderem auch eine Maskenpflicht während der Vorlesungen beinhalten - allerdings nicht flächendeckend an allen Universitäten und Fachhochschulen. Damit „Studentenheime nicht zur Partyzone“ werden, gab es auch einen Extra-Appell in Sachen Partys für Studentenheime.
Dazu kommt, dass Prüfungen heuer sowohl in Präsenzform als auch digital abgehalten werden. Ab 250 Teilnehmern werden besondere Sicherheitsvorkehrungen empfohlen, wie zum Beispiel eine fixe Sitzplatzzuteilung.
Berechnung der Motorsteuer richtet sich nach CO2-Ausstoß
Auch für heimische Autofahrer gibt es ab sofort einige Änderungen: In die Berechnung der Abgabenhöhe für die motorbezogene Versicherungssteuer (MVSt) wird nun auch der CO2-Ausstoß von Pkw und Motorrädern herangezogen. „Dadurch werden die laufenden Kosten vor allem für kleinere, effiziente Autos günstiger, für Vans, SUVs und Co. hingegen meist teurer“, so die Einschätzung des ÖAMTC.
Bisher hatte sich die Höhe der MVSt ausschließlich nach der Motorleistung gerichtet - bei Motorrädern nach dem Hubraum. Die neue Regelung gilt für alle Erstzulassungen ab dem 1. Oktober. Somit hängen ab Donnerstag alle drei österreichischen Pkw-Steuern unmittelbar vom CO2-Ausstoß ab. Für die Normverbrauchsabgabe (NoVA) hatte das bereits seit 1. Jänner gegolten.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.