Vor gut zwei Jahren ist Daniel Küblböck auf einer Kreuzfahrt verschollen - nun könnte er endgültig für tot erklärt werden. Mitte August war ein entsprechender Antrag beim Amtsgericht Passau gestellt worden. Die Frist, innerhalb der sich der Vermisste melden kann, ist in der Nacht auf Donnerstag verstrichen. Bis dahin war auch jeder, der Hinweise auf den Aufenthaltsort Küblböcks geben konnte, aufgefordert, dies zu tun. Kann der Sänger ab sofort für tot erklärt werden?
„Daniel Küblböck wird sicher nicht am Donnerstag für tot erklärt werden“, erklärte eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage der „Bild“-Zeitung. Der Vorgang werde zunächst noch vom Gericht geprüft. Wie lange das dauere, sei unklar, hieß es.
Der 33-jährige Küblböck war Anfang September 2018 vor der Küste Kanadas verschwunden. Die Ermittler gingen von Suizid aus. Ein Überwachungsvideo des Kreuzfahrtschiffes zeigte, dass zur fraglichen Zeit eine Person von Bord sprang. Einen Tag nach Küblböcks Verschwinden hatte die kanadische Küstenwache die Suche nach ihm - wegen der kurzen Überlebenschance im kalten Wasser - eingestellt.
Wir vermissen Daniel jeden Tag und der Gedanke, dass er womöglich frühzeitig für tot erklärt wird, tut weh.
Daniel Küblböcks Vater Günther
Auf der Homepage des Sängers wird dessen Vater Günther zitiert: „Eine Person, die nicht zu Daniels Familie und zuletzt auch nicht zu seinen engen Vertrauten gehörte, hat diesen Antrag auf Daniels Todeserklärung gestellt. Für uns ist dies nicht nachvollziehbar, dass Gesetze dies überhaupt zulassen, und noch weniger, was sich diese Person damit anmaßt. Wir vermissen Daniel jeden Tag und der Gedanke, dass er womöglich frühzeitig für tot erklärt wird, tut weh.“
Daniel Küblböck hatte 2003 in der ersten Staffel der RTL-Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ mit Juror Dieter Bohlen den dritten Platz belegt.
Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Suizid-Gedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge unter der Telefonnummer 142. Weitere Krisentelefone und Notrufnummern finden Sie HIER.
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