Es geht um 1 Mio. Euro

Gastronom gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

Ausland
01.10.2020 13:22

Die Versicherung eines Biergartenbetreibers aus München wollte - trotz aufrechter Betriebsschließungspolizze - nicht für den Verdienstentgang nach der Corona-bedingten Schließung des Lokals aufkommen. Nun hat ein Gericht das öffentliche Unternehmen zu einer Zahlung von mehr als einer Million Euro an den Augustinerkeller verdonnert. Die Versicherung weigerte sich mit der Begründung, der Covid-19-Erreger sei nicht in den Bedingungen genannt worden.

Der Wirt Christian Vogler hatte vor dem Shutdown im Frühjahr die Versicherung abgeschlossen - er wollte sich gegen das Risiko von behördlich angeordneten Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes absichern. Nachdem sein Augustinerkeller - einer der größten Biergärten Münchens - wochenlang im Frühjahr keine zahlende Kundschaft empfangen durfte, wandte er sich an die Versicherung. Dort erklärte man ihm, dieser Schaden sei nicht gedeckt. Schließlich sei SARS-CoV-2 nicht in den Bedingungen angeführt.

Richterin: Wirte müssen Infektionsschutzgesetz nicht kennen
Vogler zog vor Gericht - und bekam Recht zugesprochen. Die beklagte Versicherungskammer muss dem Wirt 1,014 Millionen Euro zahlen. „Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist“, argumentierte die vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. 

Außerdem wurde der Vertrag erst Anfang März, also kurz vor dem Shutdown, abgeschlossen, deshalb könne die Versicherung sich nicht darauf berufen, dass die Pandemie nicht mitversichert sei. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent, so Laufenberg.

Wirt: Vorarbeit für Kollegen geleistet
Der Biergarten-Betreiber ortet damit ein richtungsweisendes Urteil für viele weitere Gastronomen. „Ich bin wirklich sehr glücklich, weil es auch ein Urteil für ganz Deutschland ist. Mein Credo war immer: Ich werde keinen Vergleich eingehen, obwohl er mir angeboten wurde. Ich wollte es durchfechten, weil viele Kollegen es sich nicht leisten können, einen Prozess durchzustehen. Für diese Kollegen haben wir jetzt Vorarbeit geleistet“, freute sich Vogler gegenüber der Zeitung „Bild“.

Versicherung will in Berufung gehen
Noch muss sich der Augustinerkeller-Betreiber allerdings gedulden, bis er die Millionensumme auch wirklich am Konto hat. Denn sein Prozessgegner will nicht kampflos aufgeben: „Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen“, teilte die Versicherung nach der Urteilsverkündung mit.

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