Die Insolvenz seiner Firma hat ein Oberösterreicher (57) in Tschechien angemeldet, Notstandshilfe wollte der gelernte Mechaniker aber in Österreich beziehen. Betrug, urteilte der Richter in Linz.
Beim AMS gab der Beschuldigte auf drei Anträgen seine Mühlviertler Adresse an. Dort war er aber nur vier bis fünfmal im Jahr, wie er selbst im Prozess eingestand. Den Lebensmittelpunkt hatte er in Tschechien bei der Lebensgefährtin.
Klassischer Betrug
„Ein klassischer Betrug“, so der Linzer Richter Christoph Freudenthaler. Schaden: 25.000 Euro. Eine absichtliche Täuschung bestritt der Angeklagte aber bis zuletzt. „Ich wollte den Staat nicht betrügen. Es war für mich als Österreicher selbstverständlich, dass ich das mache.“ Mit der Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt nahm es der Mann nicht so genau.
Bedingte Haft
Das Urteil im Prozess am Donnerstag lautete schließlich neun Monate Haft, aber nur bedingt.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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