Die betroffenen Eltern fielen aus allen Wolken, als sie rein zufällig erfuhren, dass eines der Kinder in der Einrichtung positiv auf das Virus getestet worden war. Als sie bei der Kindergartenleitung nachfragten, soll ihnen mitgeteilt worden sein, dass es auf Anweisung von Bürgermeister Wolfgang Kovacs keine Information dazu gebe.
„Verhalten grob fahrlässig“
Für die Betroffenen ist das völlig unverständlich. „Einige Kinder haben kranke Eltern oder kranke Großeltern, schwangere Mütter oder Geschwister mit Vorerkrankungen. So ein Verhalten ist grob fahrlässig“, kann eine Mutter nur den Kopf schütteln. Andere Kindergärten würden in so einem Fall umgehend informieren. Man wolle gar keinen Namen, aber zumindest in Kenntnis gesetzt werden, so die Betroffene.
Kovacs verweist in der Sache wiederum auf die Gesundheitsbehörde. Diese entscheide, wann informiert werde und wann nicht. Er habe keine Handhabe. Als Bürgermeister wisse er zudem gar nicht, wer erkrankt ist. Aus Datenschutzgründen erhalte er lediglich eine Adresse, aber keinen Namen. „Selbst wenn ich es zufällig erfahre, habe ich nicht das Recht, diese Information weiterzusagen“, erläutert Kovacs.
Wie bei allen Corona-Fällen üblich, informiere die Behörde jeden, der 48 Stunden vor dem Test Kontakt mit der betroffenen Person hatte. Im aktuellen Fall habe das Kind zu dem Zeitpunkt aber nicht mehr die Einrichtung besucht, sondern sei bereits zu Hause gewesen.
Christoph Miehl, Kronen Zeitung
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