Corona-Maßnahmen
Urlaubsverbot für Deutsche im eigenen Land
Urlaubsreisen für Deutsche werden jetzt sogar im eigenen Land schwierig: Die deutschen Bundesländer haben am Mittwoch in Berlin ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten beschlossen. Das Verbot nach bayrischem Vorbild soll bundesweit gelten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte es via Twitter angekündigt, jetzt ziehen die meisten Bundesländer nach. Wer künftig aus einem Corona-Risikogebiet kommt, soll im eigenen Land nicht mehr Urlaub machen können, berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Bericht der Deutschen Presse-Agentur nach einer Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit Kanzleramtschef Helge Braun.
Dabei soll es aber laut dem Magazin „Business Insider“ Ausnahmen geben: für Personen, die einen negativen Corona-Test vorlegen. Ist dieser maximal 48 Stunden alt, dürfen auch Menschen aus deutschen Risikogebieten in Hotels übernachten.
Fünf Bundesländer machen nicht mit
Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber abweichende Erklärungen ab. Berlin und Thüringen machten deutlich, dass sie ein Beherbergungsverbot nicht mittragen wollen. Niedersachsen und Bremen wollen das prüfen. Mecklenburg-Vorpommern will bei strengeren Quarantäneregeln bleiben. In diesen Ländern befinden sich teilweise gleich mehrere Landkreise, die das deutsche Robert-Koch-Institut bundesweit zu den 15 am schlimmsten betroffenen Corona-Risikogebieten zählt.
Vorreiter dieser Regelung ist das südlichste Bundesland Bayern. Wer dort urlauben will, muss ab sofort einen negativen Covid-Test vorlegen. Für alle, die keinen negativen Test vorlegen könnten, gelte ein Beherbergungsverbot, schrieb Söder am Mittwoch auf Twitter.
Für Österreich gilt in Deutschland derzeit eine Reisewarnung, und zwar für die Bundeshauptstadt Wien sowie Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) und Vorarlberg (mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg). Reisende aus diesen Gegenden müssen bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Covid-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, um nicht eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne antreten zu müssen.
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