Mitten in Klagenfurt ist im vergangenen Jahr eine Frau an Malaria gestorben - nicht weil sich die Frau in einem Risikogebiet aufgehalten hatte, sondern weil ihr bei einer Routine-OP im Spital verseuchtes Blut verabreicht worden war. Am Donnerstag startet dazu ein Zivilverfahren, in zwei Wochen der erste Strafprozess in Kärnten.
Die Fakten scheinen klar: Eine Blutspenderin hatte beim Spenden vergessen anzugeben, dass sie zuvor in Afrika gewesen war. Nur wenige Tage später traten bei ihr erste Symptome auf – die Frau war an Malaria erkrankt, erholte sich aber rasch wieder. Weil die Informationskette völlig versagte, wurde das verseuchte Blut nicht eingezogen oder zumindest sofort rückverfolgt, sondern nach einer Routine-Operation einer 86-jährigen Patientin verabreicht. Sie starb nach der Transfusion.
Spenderin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Spenderin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt; der Prozess startet in zwei Wochen. Ob auch gegen einen Rotkreuz-Fahrer, der die Malaria-Erkrankung nicht weitergemeldet haben soll, vorgegangen wird, steht noch nicht fest. Eine erste Anklage wurde abgewiesen, jetzt laufen weitere Ermittlungen.
Vor das Zivilgericht müssen Spenderin wie Fahrer aber in jeden Fall: Die Familie klagt beide sowie das Rote Kreuz auf Trauerschmerzensgeld von 38.000 Euro.
Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung
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