Ihr Anwalt packt aus

Britney Spears: Geisteszustand einer Komapatientin

Adabei
08.10.2020 10:34

Britney Spears ist „wie eine Komapatientin“. Dieses Statement stammt nicht etwa von einem Hater auf Social Media, Britneys eigener Anwalt beschrieb sie jetzt so vor Gericht, um im Kampf um ihre Vormundschaft den drastischen Geisteszustand seiner Klientin zu verdeutlichen.

Nach einem psychischen Zusammenbruch ist Britney Spears seit zwölf Jahren entmündigt. Ihr Vater Jamie Spears wurde von einem Gericht als Vormund eingesetzt und verwaltet jetzt nicht nur ihr Leben, sondern auch ihre Millionen. Seit Jahren kämpft die Pop-Prinzessin nun schon darum, wieder mehr Recht auf eigene Entscheidungen zu bekommen, möchte nun erwirken, dass ein weiterer Vormund sich gemeinsam mit ihrem Vater um ihre Anliegen kümmert.

Britney Spears mit ihrem Vater Jamie Spears (Bild: www.PPS.at)
Britney Spears mit ihrem Vater Jamie Spears

Britneys Geisteszustand gleicht dem einer „Komapatientin“
Vor Gericht ging es nun um die Frage, ob Britney Spears jemals wieder auftreten werden könne. Während sich die Sängerin nämlich weigert, wieder auf die Bühne zu gehen, ist ihr Vater damit nicht einverstanden. Der Richter forderte daraufhin von Britneys Anwalt Sam Ingham, dass die 38-Jährige eine Erklärung unterschreiben solle, in der sie ihre Gefühle schildert.

Sie sei nicht in der Lage, eine eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, und derzeit unfähig, irgendeiner rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen, erklärte Ingham laut „TMZ“ daraufhin dem Richter. Ihr Geisteszustand gleiche dem einer „Komapatientin“. Er habe speziell diesen drastischen Vergleich gewählt, so der Anwalt weiter, weil selbst komatöse Patienten das Recht darauf haben, bei Anhörungen von einem Anwalt vertreten zu werden.

Britney Spears (Bild: www.photopress.at)
Britney Spears

Nun muss entschieden werden, ob es im Fall von Britney Spears reicht, dass ein Bericht ihres Anwalts, der das Gefühlsleben der Sängerin widergeben soll, ausreichend für eine Entscheidung ist. Der Richter legte einen späteren Gerichtstermin fest, um das Problem erneut zu entscheiden.

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(Bild: kmm)



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