„Unrechtmäßig“
Spanisches Gericht kippt Abriegelung Madrids
In Spanien ist die umstrittene Zwangsabriegelung des Corona-Hotspots Madrid durch die Zentralregierung von der Justiz gekippt worden. Die Anordnung des Gesundheitsministeriums beschränke in unrechtmäßiger Form Grundrechte und -freiheiten, entschied das Oberlandesgericht der Region Madrid am Donnerstag. Die Zentralregierung könnte allerdings noch Einspruch einlegen.
Die spanische Hauptstadt und neun weitere Gemeinden im Großraum Madrid befinden sich seit Freitag im Lockdown. Von den Absperrungen sind knapp 4,8 der 6,6 Millionen Einwohner der „Comunidad Autonoma“ betroffen. Diese dürfen ihre jeweilige Wohngemeinde nur noch mit triftigem Grund verlassen - etwa, um zur Arbeit zu fahren oder den Arzt aufzusuchen. Besucher von außerhalb dürfen diese Städte nur in Ausnahmefällen betreten.
Regionalpräsidentin spricht von „politischem Krieg“ gegen Madrid
Regionalpräsidentin Isabel Diaz Ayuso hatte geklagt, der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sanchez führe einen „politischen Krieg“ gegen ihre konservative Regierung und greife unrechtmäßig in Kompetenzen der Regionen ein. Vor der Zwangsabriegelung seien die Corona-Zahlen in ihrer Region unter anderem durch die Abriegelung kleinerer Bezirke deutlich besser geworden. In der Tat ging die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 14 Tagen von mehr als 800 auf aktuell 591 zurück.
Gemäß der ministeriellen Anordnung soll es in Spanien immer dann Absperrungen geben, wenn in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern die 14-Tage-Inzidenz über 500 liegt, mindestens zehn Prozent aller Tests positiv ausfallen und die Intensivbetten zu mehr als 35 Prozent mit Covid-Patienten belegt sind. Wegen dieser Anordnung sind seit Mittwoch auch die Provinzhauptstädte Leon und Palencia in Kastilien und Leon nördlich von Madrid abgeriegelt.
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