Der folgenschwere Unfall ereignete sich auf dem Radwegübergang an der Einbindung des Fischerhäuslwegs in die Kranebitter Allee. Die Frau fuhr gerade über den mit weißen Quadraten gekennzeichneten Radwegübergang, als ein Pensionist von der Kranebitter Allee kommend Richtung Süden fuhr. Er dürfte die Frau übersehen haben und erfasste sie mit dem Pkw.
Durch die Wucht des Anpralls wurde sie laut Polizeibericht in die Luft katapultiert und anschließend gegen die Windschutzscheibe des Pkw geschleudert. Schwer verletzt kam sie schließlich auf der Fahrbahn zu liegen.
Unabhängig von der noch zu klärenden Verschuldensfrage verweist die Polizei auf den Paragraf 9 in der Straßenverkehrsordnung, der "immer wieder missachtet wird, weshalb es zu Verkehrsunfällen mit teils schweren Verletzungen kommt": Laut Gesetz genießen die Radfahrer auf den für sie ausgewiesenen Übergängen denselben Vorrang wie Fußgänger auf Zebrastreifen.
"Ein Lenker darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher Weise hat sich der Lenker eines Fahrzeugs vor einer Radfahrer-Überfahrt zu verhalten, um einem Radfahrer oder Rollstuhlfahrer, der sich auf einer solchen Radfahrerüberfahrt befindet oder diese erkennbar benützen will, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen."
Kronen Zeitung
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