Nach dem Ausbruch von drei Häftlingen aus der Justizanstalt Graz-Karlau in der Nacht auf Samstag hat es am Montag Befragungen der Bediensteten der Anstalt gegeben. Sie sollen klären, wie es zu der geglückten Flucht kommen konnte. Auch die Häftlinge und Insassen wurden weiter befragt. Dieser Prozess werde wohl auch noch bis zum Ende der Woche andauern. Das Loch in der Mauer ist mittlerweile wieder geschlossen.
Die drei Männer im Alter von 19, 21 und 26 Jahren wurden wenige Minuten nachdem sie aus der Justizanstalt Graz-Karlau ausgebrochen waren wieder gefasst. Sie wurden umgehend zurück in das Gefängnis gebracht und werden seither getrennt untergebracht. Zuvor haben sie sich einen Haftraum zu dritt geteilt, wie der stellvertretende Anstaltsleiter Gerhard Derler der APA schilderte. Ausführliche Befragungen mit zahlreichen Beteiligten seien am Laufen.
Häftlinge nun getrennt untergebracht
Die getrennte Unterbringung sei erfolgt, damit keine Absprachen möglich sind, auch der Spaziergang im Freien erfolge nur einzeln. Strafrechtlich dürften sie laut Derler wegen Sachbeschädigung bzw. schwerer Sachbeschädigung belangt werden, auch Ordnungsstrafen mit bis zu vierwöchigem Hausarrest seien möglich.
Fragen gibt es nach dem Vorfall viele: Wie konnten die Grabungsarbeiten nicht bemerkt werden? Wie sind die Häftlinge in den Besitz von Hilfsmitteln gelangt, die es ihnen ermöglichten, ein 30 mal 30 Zentimeter großen Loch in eine 70 Zentimeter dicke Außenmauer zu graben? Hier wird auch zu klären sein, inwieweit technisches und inwieweit menschliches Versagen eine Rolle spielte.
Alte Ziegelmauer wieder „dicht“
Das Loch in der Außenwand - eine Ziegelmauer aus dem 19. Jahrhundert - sei jedenfalls wieder geschlossen und auch an der Außenmauer der Anlage seien erste Maßnahmen ergriffen worden, die das Übersteigen weitestgehend unmöglich machen sollen, wurde versichert. Die Häftlinge hatten sich aus großer Höhe abgeseilt und dann eine mit Stacheldraht gesicherte Mauer überwunden.
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