Schon fast vergessen schien die Geschichte, die sich Anfang Mai 2016 zugetragen hat: Damals, in der Nacht am 5. Mai, trafen sich zwei Männer mit einem Ziel: die Moschee in der Grazer Laubgasse mit Schweineblut zu beschmieren und Schweinekopfhälften auf einem Bauzaun zu befestigen. Was einer der Täter, Thomas K., der der rechten Szene zuzuordnen ist, damals nicht wusste: dass sein Kumpane als Quelle des Abwehramtes des Bundesheeres tätig war! Kurz bevor klar war, dass die Tat nun tatsächlich stattfinden sollte, machten sich fünf Beamte des Abwehramtes auf den Weg zum Gebetshaus, der Verfassungsschutz wurde informiert. Schon bald klickten für die Verdächtigen die Handschellen.
Angeklagte stehen im November vor Gericht
Im März des Vorjahres wurden diejenigen am Bezirksgericht Graz-West verurteilt, die für den Vorfall, deren Planung und Unterstützung im Vorfeld verantwortlich waren – drei Männer und eine Frau (sie kam mit einer Diversion davon). Nun steht eine weitere Verhandlung in dieser Causa an: Ab 24. November müssen sich zwei Bedienstete des Abwehramtes vor einem Schöffensenat wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs verantworten.
„Mein Mandant ist unschuldig!“
Der Grazer Rechtsanwalt Andreas Kleinbichler vertritt den Erstangeklagten und ist sich sicher: „Mein Mandant hat sich nichts zuschulden kommen lassen!“ So habe er laut Anklageschrift seine Quelle zur Tatausführung bestärkt. Zur Erklärung: Die Quelle wurde damals eingesetzt, um Informationen innerhalb der rechtsextremen „Partei des Volkes“ (PdV) zu sammeln und ans Abwehramt weiterzugeben. Laut Anklage soll diese Quelle bei einem Stammtisch die Tat vorgeschlagen haben. Anstatt die Quelle daran zu hindern, soll der Erstangeklagte sie sogar dazu motiviert haben.
Für Kleinbichler absoluter Unsinn: „Die Quelle und Zeugen bestätigten bei Einvernahmen nämlich, dass ein führendes Parteimitglied der Anstifter gewesen sei – durch das Urteil im März 2019 hat derjenige sich zur Tat bekannt!“
Verteidiger sieht keine Schuld bei Mandanten
Bereits am 24. April 2016 informierte der Erstangeklagte den Chef des steirischen Verfassungsschutzes (LVT), dass möglicherweise Anfang Mai Anschläge auf islamische Glaubenseinrichtungen seitens der PdV geplant sind. „An dieser Information wurde aber kein Interesse gezeigt“, sagt Kleinbichler. Dennoch kontaktierte sein Mandant den in Rufbereitschaft stehenden LVT-Chef in der Tatnacht und informierte ihn über den Stand der Dinge. Dessen Rat: Der Heeresbedienstete solle den Notruf wählen, sobald er mehr wisse.
„LVT-Chef hätte reagieren müssen“
Laut Anklage soll der Beamte die Polizei aber nicht rechtzeitig und vollständig informiert haben. Auch dieser Punkt ist für den Juristen nicht nachvollziehbar: „Mein Mandant hat zu jeder Zeit den Informationsfluss gewahrt, obwohl er als Beamter gar nicht dazu verpflichtet ist, die Polizei zu informieren! Vielmehr hätte der LVT-Chef reagieren und den Fall übernehmen müssen, statt das Bett zu hüten.“
Kurios sei laut Kleinbichler auch ein weiterer Vorwurf: Der Vorgesetzte seines Mandanten wies ihn an, das Autokennzeichen von Thomas K. abzufragen. Laut Anklage sei das aber ein Eingriff in die Privatsphäre des Mannes gewesen. „Rechtlich gesehen war es sogar die Aufgabe meines Mandanten, diesen Auftrag durchzuführen.“ Für den Grazer Verteidiger ist jedenfalls klar: „Mein Mandant ist auf jeden Fall freizusprechen!“
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