Buwog-Schlussplädoyers

„Schwiegermutter-Märchen“ und Grassers „Lügen“

Österreich
13.10.2020 16:42

Am 166. Prozesstag, drei Jahre nach Beginn des Buwog-Prozesses geht das spektakuläre Verfahren um die Vergabe der Bundeswohnungen ins Finale: Die Staatsanwälte bezichtigten den Hauptangeklagten Karl-Heinz Grasser mehrfach der Lüge und der Verschleierung. Für die Ankläger steht fest, dass der frühere Politiker 2,5 Millionen Euro Schmiergeld genommen hat.

Genau das hat der frühere Spitzenpolitiker stets bestritten. Nie und nimmer habe er 2004 in den Vergabeprozess beim Verkauf der Bundeswohnungen eingegriffen. Nicht er sei es gewesen, der das Anbot der CA-Immo von 960 Millionen Euro verraten habe. Doch für die Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk kommt nur der damalige Finanzminister als Tippgeber infrage. Marchart: „Grasser hat am Anfang der Ermittlungen behauptet, er wusste nichts vom 960-Millionen-Anbot. Am Ende des Verfahrens sagte er, er hat alles gewusst, genauso wie hundert andere Personen. Er ist also vom Nicht-Wisser zum Alles-Wisser mutiert.“

Die Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk haben ihre Schlussplädoyers gehalten. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Die Staatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk haben ihre Schlussplädoyers gehalten.

„Konto war voll mit Bestechungsgeld“
Dass die mit einem Anbot von 961 Millionen siegreiche Immofinanz zehn Millionen Euro an eine Firma des damaligen Lobbyisten Peter Hochegger überwiesen hat, steht fest. Das Geld floss auf vier Konten, von denen vor allem eines höchst umstritten ist. Jenes, das laut Anklage Grasser zuzuordnen ist. Von dieser Meinung gehen Marchart und Denk auch in ihren Plädoyers nicht ab: „Das Konto war voll mit Bestechungsgeld“. In der Folge wurden vor allem Aktien von Meinl International Power (MIP) gekauft, wo Grasser im Board, einer Art Vorstand, saß. Dies sei ein Indiz, meinen die Ankläger: „Grasser ist MIP und MIP ist Grasser“.

Ex-Lobbyist Peter Hochegger räumte im Buwog-Verfahren als einziger Angeklagter eine Teilschuld ein. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Ex-Lobbyist Peter Hochegger räumte im Buwog-Verfahren als einziger Angeklagter eine Teilschuld ein.

Auch „Schwiegermuttergeld“ Grasser zuzurechnen
Als es immer mehr Proteste von Anlegern gegen die MIP-Führung gab, hätte der Aktienkauf für Grasser auch den Sinn gehabt, Stimmanteile zu erwerben. Auch jene 500.000 Euro, die laut dem Ex-Politiker seiner Schwiegermutter gehören, seien in Wirklichkeit ihm selbst zuzuordnen. Dafür gebe es zahlreiche Hinweise, meinen die Staatsanwälte.

Und nachdem die zehn Millionen-Zahlung 2009 durch einen Zufall aufgedeckt wurde, sei mit Hilfe eines nun ebenfalls angeklagten Anwaltes geschummelt und rückdatiert worden. Es handelte sich um den damaligen Verteidiger Walter Meischbergers, der wegen der Geldflüsse Selbstanzeige erstatten musste. Marchart und Denk verweisen dabei auf zahlreiche sichergestellte Mails des Juristen, die sie für sehr belastend halten. In der Kanzlei wurden auch sehr genau die Teilnehmer an diversen Besprechungen aufgelistet. Immer wieder ist dabei auch der Name Grasser vermerkt. 

Hauptangeklagter Karl-Heinz Grasser und seine Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Hauptangeklagter Karl-Heinz Grasser und seine Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter

„Niemand steht über dem Gesetz“
Schwere Vorwürfe erheben die Staatsanwälte auch gegen die Verteidigung Grassers. Diese sei auf „Ablenkungsmanöver, Verschleierung und dem Werfen von Nebelgranaten“ ausgerichtet gewesen, kritisieren die Ankläger. Am Mittwoch werden Grassers Verteidiger antworten, die weiteren Plädoyers folgen am Donnerstag. Das Urteil wird Anfang November verkündet. In diesem hoffen die Staatsanwälte naturgemäß auf Schuldsprüche für alle Angeklagten. Denk sprach von „Verbrechen von unglaublicher Tragweite“ und Marchart betonte: „Niemand steht über dem Gesetz.“

Peter Grotter, Kronen Zeitung/krone.at

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