Ein 22-jähriger Polizist ist am Mittwoch am Bezirksgericht Wien-Favoriten - nicht rechtskräftig - wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Beamte hatte Ende August 2019 bei einer Einsatzfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht, der eine 35 Jahre alte Fußgängerin das Leben kostete.
Das Drama hatte im Wiener Bezirk Favoriten seinen Lauf genommen. Das Polizeiauto kollidierte im Kreuzungsbereich Äußere Favoritenstraße - Altes Landgut auf einer Einsatzfahrt mit einem anderen Pkw. Die Autos wurden zur Seite geschleudert - die Fußgängerin (35) wurde erfasst. Für die Frau gab es keine Rettung mehr. Drei weitere Personen sowie der Angeklagte selbst wurden verletzt.
Zu schnell und ohne Folgetonhorn
Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne das Folgetonhorn dauerhaft in Betrieb gesetzt zu haben in den Kreuzungsbereich eingefahren war. Er blieb den gerichtlichen Feststellungen zufolge vorschriftswidrig auch nicht an der Haltelinie stehen.
Der Angeklagte habe sich demnach auch nicht vergewissert, ob die Weiterfahrt an der stark frequentierten Kreuzung möglich war, ohne andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen. Nur unter dieser Voraussetzung wäre dem Einsatzfahrzeug das Übersetzen der Kreuzung bei Rot erlaubt gewesen.
Die Folge war die Kollision mit dem anderen Pkw, das Dienstfahrtzeug der Polizei wurde in weiterer Folge gegen einen Stromkasten geschleudert und erfasste die Passantin, die noch an der Unfallstelle starb.
Der Lenker des Jaguar sowie der Angeklagte erlitten geringfügige Verletzungen, zwei mitfahrende Kollegen des Polizeibeamten - darunter ein Polizeischüler - trugen demgegenüber neben Prellungen und Abschürfungen eine Luxation der rechten Schulter bzw. ein Schleudertrauma davon.
Kein Amtsverlust bei Fahrlässigkeitsdelikt
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger Alfred Boran und Mathias Burger baten um Bedenkzeit, Staatsanwalt Fridolin Moritz gab vorerst keine Erklärung ab. Ob und allenfalls welche beruflichen Konsequenzen es für den 22 Jahre alten Beamten geben wird, muss polizeiintern entschieden werden. Ein amtswegiger Amtsverlust ist bei einem Fahrlässigkeitsdelikt ausgeschlossen.
„Es war keine Eile geboten“
Die Eltern der getöteten Lehrerin, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Ihr Rechtsvertreter Fritz Wennig hatte am Ende der Verhandlung darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Polizeieinsatz, der die gebürtige Ukrainerin das Leben kostete, um eine Rauferei gehandelt hatte: „Ohne Messer, ohne Waffe. Es war keine Eile geboten.“ Der Angeklagte sei „völlig grundlos so schnell gefahren“. Insofern könnten die Eltern das Ableben ihrer Tochter „nicht verstehen und bis heute nicht verkraften“, bemerkte Wennig
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