Laut Fastenbauer war die Auflage für den Verkauf an den Verein, die Synagoge "zu sanieren und dort ein entsprechendes kulturelles Zentrum zu errichten." Der Verein sei diesen Verpflichtungen allerdings nicht nachgekommen, weshalb man im vergangenen Jahr mit der Angelegenheit vor Gericht ging, um den Verkauf wieder rückgängig zu machen. "Leider konnten wir uns hier bis jetzt nicht durchsetzen. Die erste Instanz hat in unserem Sinne entschieden, die zweite Instanz dagegen und wir versuchen jetzt, in Revision zu gehen", erklärte Fastenbauer. Sowohl die Gemeinde Kobersdorf als auch das Land Burgenland und die IKG seien sich ob der Vorwürfe gegenüber des Vereins einig, so der Generalsekretär.
Attackierte Vereinsobfrau weist Vorwürfe zurück
Die Obfrau des Vereins, Naama Magnus, habe laut Fastenbauer eine "sozusagen etwas skurrile Ansicht", was den Verbleib der Synagoge betreffe. Sie sei der Meinung, "dass man diese Synagoge in einem verfallenen Zustand belassen soll, um an die Zerstörung durch die Nazis zu erinnern", sagte Fastenbauer. Zu den Vorwürfen meinte Magnus knapp: "Das habe ich nie gesagt und das ist auch nicht meine Meinung." Eine ausführliche Stellungnahme könne sie auf Anraten der Anwälte aber nicht abgeben.
Land Burgenland hofft auf Erhalt der Synagoge
Seitens des Landes Burgenland hat man die finanzielle Unterstützung unterbrochen: "Wir haben sie bis jetzt unterstützt, aber solange das ein schwebendes Verfahren ist, unterstützen wir natürlich nicht", erklärte Josef Tiefenbach, Abteilungsvorstand für Kultur, Wissenschaft und Archiv. Man sei bestrebt, dass das Gebäude erhalten bleibt und saniert wird. "Dieser Zustand, der jetzt da ist, ist eigentlich gebäudeschädigend", so Tiefenbach. Vom Verein seien zwar Erhaltungsmaßnahmen gesetzt worden, dies allerdings "nur im notwendigsten Sinne". Der Idealzustand sei vom Verein nie beabsichtigt worden, hieß es vom Abteilungsvorstand.
Wie lange es noch dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Synagoge getroffen wird, konnte Fastenbauer nicht einschätzen. Aber sollte ein Revisionsantrag abgelehnt werden, "dann ist die die Entscheidung der zweiten Instanz gültig", erklärte er. Somit würde die Synagoge im Besitz des Vereins bleiben.
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