Nachdem 2019 eine 86-jährige Frau in Kärnten wegen einer mit Malaria verseuchten Blutkonserve gestorben war, hat sich am Montag die 59-jährige Blutspenderin vor dem Bezirksgericht Spittal an der Drau verantworten müssen. Der Frau wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, sie bekannte sich gleich zu Prozessbeginn schuldig.
Die 59-Jährige hatte sich in Uganda mit Malaria angesteckt und nach ihrer Rückkehr nach Kärnten Blut gespendet. Bei einer Operation hatte dann die 86-jährige Patientin eine Bluttransfusion erhalten, wurde dadurch mit Malaria infiziert und starb daran. Die Blutspenderin hatte beim Roten Kreuz im Fragebogen den Aufenthalt in Afrika verschwiegen.
„Sie wird sich schuldig bekennen“
Die Verteidigerin der Angeklagten meinte, ihre Mandantin habe weder die Kraft noch die finanziellen Mittel für einen langwierigen Prozess: „Sie wird also das tun, was das Rote Kreuz nicht tut, sie wird sich schuldig bekennen und sich verurteilen lassen, obwohl Chancen für einen Freispruch gegeben wären“, sagte die Verteidigerin. Sie brachte ins Spiel, dass die 59-Jährige nach ihrer Erkrankung einem Rotkreuz-Mitarbeiter gemeldet habe, dass sie Blut gespendet hatte. Trotzdem sei die Blutkonserve nicht aus dem Verkehr gezogen worden.
„Ich habe den Fragebogen vor dem Spenden schnell ausgefüllt, mir war das alles nicht bewusst“, sagte die 59-Jährige, die vor Gericht mit den Tränen kämpfte. Ihre Befragung war am Montagvormittag noch im Gange und soll im Laufe des Tages abgeschlossen sein. Im Jänner war die Anklage gegen die Blutspenderin zunächst vom Gericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen worden.
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