Wegen zahlreicher mildernder Umstände fiel das Urteil im Prozess gegen jene 59-jährige Blutspenderin, die am Montag in Spittal an der Drau in Kärnten wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stand, nicht drakonisch aus. 1680 Euro und eine „symbolische Teilschadensumme“ für das Begräbnis erwarten die Frau. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Angeklagte war ab Mitte Jänner 2019 drei Wochen mit ihrem Ehemann in Uganda gewesen, wo sich die beiden an einem Hilfsprojekt beteiligt hatten. Nach ihrer Rückkehr zeigte die Frau lange Zeit keine Symptome, ging auf Skitouren und machte Ausflüge, am 19. Februar spendete sie in ihrer Heimatgemeinde in Oberkärnten Blut. Dabei kreuzte sie bei der Frage, ob sie zuvor im Ausland gewesen sei, „Nein“ an.
Einige Tage später litt die 59-Jährige unter Fieberschüben, bis schließlich ein Test auf Malaria gemacht wurde. Unterdessen hatte bereits eine 84-jährige Frau bei einer Hüftoperation die verseuchte Blutkonserve erhalten, sie erkrankte schwer an Malaria und starb an den Folgen der Krankheit.
„Wollte etwas Gutes tun und nicht jemandem schaden“
Die 59-Jährige bekannte sich in ihrer Einvernahme schuldig. Sie habe am Tag der Blutspende Stress gehabt und den Fragebogen eilig ausgefüllt. „Ich wollte etwas Gutes tun und nicht jemandem schaden“, sagte die Frau, die ihren Angaben nach seit ihrem 20. Lebensjahr immer wieder Blut gespendet hat. „Warum glauben Sie denn, dass es einen Fragebogen gibt?“, wollte Richter Mario Zuzek wissen. „Damit man den richtig ausfüllt“, gab die 59-Jährige an.
Sie sei aber schon auch davon ausgegangen, dass das gespendete Blut „auf alles Mögliche getestet“ wird - auch wenn sie auf Nachfrage des Richters zugab, dass Malaria in Mitteleuropa sicher eine außergewöhnliche Krankheit sei.
Ermittlungsverfahren gegen Fahrer von Rettungswagen
Im Fokus des Prozesses stand auch das Rote Kreuz. Als die 59-Jährige mit Verdacht auf Malaria mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht wurde, hatte sie einen Sanitäter darauf aufmerksam gemacht, dass sie elf Tage zuvor Blut gespendet hatte. Der Sanitäter bestätigte das auch in seiner Zeugeneinvernahme am Montag. Er habe die Info sofort an den Fahrer des Rettungswagens weitergegeben. Dieser habe noch während der Fahrt gesagt, dass die Sache „erledigt“ sei. Gegen ihn läuft noch ein Ermittlungsverfahren, weshalb er sich auch vor Gericht der Aussage entschlug.
„Meine Mandantin übernimmt die Verantwortung für etwas, das sie nach bestem Wissen und Gewissen getan hat“, erklärte die Verteidigerin der 59-Jährigen. Sie verwies auch auf den Fahrer des Rettungswagens, der „grob fahrlässig“ gehandelt und die Info über die Malaria-Erkrankung nicht weitergeleitet habe.
„Sie haben einen Fehler begangen in der Hektik, aber der war unverzeihlich“, sagte Richter Zuzek in seiner Urteilsbegründung. „Die Fragebögen liegen nicht zum Spaß auf, sondern dass potenziell Erkrankte ausgeschlossen werden können“, verwies er auf das Prozedere beim Blutspenden. Die 59-Jährige habe „sicher aus lobenswertem Antrieb“ gespendet, was der Frau auch mildernd zugutegekommen sei, ebenso wie ihr Geständnis und ihre Unbescholtenheit. Aber das Urteil sei auch als Symbol zu verstehen, dass man mit solchen Angaben zur eigenen Gesundheit nicht leichtfertig umgehen dürfe - gerade in Pandemiezeiten spiele das eine wichtige Rolle, so der Richter.
Die Angeklagte nahm das Urteil an, Bezirksanwalt Norbert Rautz gab keine Erklärung ab.
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