Unsichtbarer Feind

Schärfere Corona-Regeln sollen uns besser schützen

Coronavirus
20.10.2020 07:40

Österreich befindet sich mitten im Kampf gegen den unsichtbaren Feind - das Coronavirus. Um das Land zu schützen, zieht die Regierung nun die Zügel straffer. Am Freitag, 0 Uhr, treten neue Regeln in Kraft. Was dann gilt, und worauf wir verzichten müssen - die „Krone“ gibt einen Überblick.

Erneut verlangt die Regierung den Österreichern mit einem „rot-weiß-roten Kraftakt“ weitere einschneidende Entbehrungen im Alltag ab, um die Zahl der Corona-Neuinfektionen zu senken. Darunter sind auch schärfere Regeln für die Gastronomie und für Veranstaltungen. Die Sperrstunden und auch Alkoholverbote bleiben hingegen Ländersache. (Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)
Erneut verlangt die Regierung den Österreichern mit einem „rot-weiß-roten Kraftakt“ weitere einschneidende Entbehrungen im Alltag ab, um die Zahl der Corona-Neuinfektionen zu senken. Darunter sind auch schärfere Regeln für die Gastronomie und für Veranstaltungen. Die Sperrstunden und auch Alkoholverbote bleiben hingegen Ländersache.

Events & private Treffen
Bei Treffen/Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt: In Innenräumen sind maximal sechs Personen erlaubt, im Freien maximal zwölf Personen. Die Regelung kommt in Restaurants, bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern oder Vereinslokalen zum Tragen, aber: Begräbnisse sowie religiöse Veranstaltungen sind nicht betroffen. Ausgenommen ist auch die eigene Wohnung - hier ruft die Regierung die Österreicher zu Eigenverantwortung auf.

  • Bei allen Veranstaltungen mit mehr Personen ist eine Teilnahme nur mit zugewiesenem Sitzplatz möglich. Es besteht eine Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde.
  • Events ab 250 Personen bedürfen darüber hinaus einer Bewilligungspflicht.
  • Speisen und Getränke dürfen bei Veranstaltungen nicht verabreicht werden (ganztägige Aus- und Weiterbildungen sind Ausnahmen).

Empfehlung für Feiertage
Eine Verordnung bezüglich der Handhabung von Feiertagen gibt es offiziell nicht. Die Bundesregierung spricht jedoch eine Empfehlung aus. Diese besagt: Auf Feiern zu Halloween und zu Allerheiligen sollte verzichtet werden. Friedhöfe sollten nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt besucht werden.

Am 1. November (Allerheiligen) findet österreichweit die Gräbersegnung statt. (Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Am 1. November (Allerheiligen) findet österreichweit die Gräbersegnung statt.

Alters- und Pflegeheime
Zum Schutz der vulnerablen Gruppen in Alters- und Pflegeheimen gilt nun:

  • In allen allgemeinen Bereichen muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Testungen sind bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern Pflicht.
  • Für Personal gilt generelle Maskenpflicht und die Pflicht zu regelmäßigen Screenings.
  • Besucher müssen sich vorab anmelden. Bei ihnen werden Gesundheitschecks durchgeführt. Ein Mund-Nasen-Schutz ist obligatorisch.
  • Hygiene- und Präventionskonzept sind für alle Einrichtungen verpflichtend.
(Bild: Christian Jauschowetz)

Regionale Verschärfungen 
Bundesländer können Regeln wie folgt individuell verschärfen:

  • Veranstaltungen können weitgehend eingeschränkt oder gänzlich verboten werden.
  • Die Sperrstunde darf vorverlegt werden.
  • Auf belebten Plätzen darf der Alkoholkonsum verboten werden, ab der Sperrstunde kann ein Verkaufsverbot von Alkohol erlassen werden. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Lehrveranstaltungen an Universitäten und Schulen können komplett auf Fernunterricht umgestellt werden.
  • In Heimen können verschärfte Regeln über die Bundesregeln hinaus eintreten.
  • Das Betreten von Geschäften und Gastrobetrieben kann verboten werden.
Seit Samstag sind im Bundesland Salzburg strengere Maßnahmen in Kraft - wie die Quarantäne in Kuchl. (Bild: APA/Franz Neumayr)
Seit Samstag sind im Bundesland Salzburg strengere Maßnahmen in Kraft - wie die Quarantäne in Kuchl.

Regeln für die Gastro
Für Gastrobetriebe wurden Maßnahmen weiter verschärft und Gästezahlen begrenzt.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)
  • Am Tisch dürfen maximal sechs Personen sitzen (plus minderjährige Kinder). Für Personen aus dem eigenen gemeinsamen Haushalt gibt es aber kein Limit.
  • Eine Konsumation nach der Sperrstunde ist auch vor dem Gastrobetrieb verboten.
  • Lokale ab 50 Sitzplätzen (statt wie bisher ab 200 Sitzplätzen) müssen ein Präventionskonzept vorlegen.
  • Maskenpflicht gilt für Personal bei Kundenkontakt sowie für Kunden, wenn sie sich in geschlossenen Räumen nicht an ihrem Sitzplatz befinden.
  • Vom erstmaligen Betreten bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz muss der Kunde gegenüber fremden Personen einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten.
  • Generelle Sperrstunde: 1 Uhr. Außerdem kann es lokale Zusatzregelungen geben. So gilt etwa in Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Sperrstunde bereits um 22 Uhr.

Kronen Zeitung

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