Für Arbeitslose

Einmalig bis zu 450 €: 2. Runde bei Corona-Hilfe

Politik
21.10.2020 13:11

Die Corona-Hilfe für Arbeitslose geht angesichts der anhaltenden Krisensituation in die nächste Runde: Nach der Einmalzahlung im September wird es nun bis Jahresende zwischen 150 und 450 Euro zusätzlich für Jobsuchende geben. Der gestaffelte Betrag wird automatisch mit dem Arbeitslosengeld im Dezember überwiesen, wie Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch bestätigte.

Wer zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen hatte, hatte Anspruch auf die Einmalzahlung in der Höhe von 450 Euro - je 150 Euro für die drei Monate des Corona-Höhepunkts. 

Nachdem Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) eine weitere Einmalzahlung bereits bestätigt hatte, verkündete Ministerin Aschbacher nun die Bedingungen der neuen Corona-Zahlung. Die Höhe der Einmalzahlung, die im Dezember mit dem Arbeitslosengeld automatisch überwiesen werden soll, wird demnach gestaffelt von 150 Euro bis zu höchstens 450 Euro betragen. Ein Antrag ist zum Erhalt des Geldes nicht nötig. Die Staffelung berechnete die Arbeitsministerin folgendermaßen:

  • 150 Euro für Arbeitssuche mit mindestens 15 Tagen ohne Beschäftigung
  • 300 Euro für Arbeitssuche mit mindestens 30 Tagen ohne Beschäftigung
  • 450 Euro für Arbeitssuche mit mindestens 45 Tagen ohne Beschäftigung

Die Corona-Zahlung ist für all jene Menschen gedacht, die in den Monaten September, Oktober und November auf Arbeitssuche waren bzw. sein werden. Auch Personen, die bis Dezemeber wieder in Beschäftigung sind, können profitieren. Ausgegangen wird von etwa 410.000 Personen, die einen Bonus lukrieren.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP)

Die Regierung hat dafür ein Budget in der Höhe von rund 200 Millionen Euro veranschlagt, wie Aschbacher erklärte. Die erste Einmalzahlung kostete laut Arbeitsministerium 180 Millionen Euro. Anspruchsberechtigt war, wer Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen hat. Zeiten, in denen Krankengeld, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts bezogen wurden, zählen nicht.

Kritik an „Almosen-Modell“ von SPÖ und FPÖ
SPÖ und FPÖ kritisieren die weitere Einmalzahlung für Arbeitslose und fordern neuerlich eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes. „So wie es aussieht, will die türkis-grüne Regierung ihr Almosen-Modell einfach fortschreiben - mit allen Konstruktionsfehlern und Ungerechtigkeiten“, kritisierte SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Im Budget 2021 sei gar nichts mehr vorgesehen: „Die Grünen haben den sozialen Pfad längst verlassen und sind auf den türkisen Kürzungsweg eingebogen.“

Auch FP-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch forderte eine Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des Letzteinkommens. Andernfalls drohe Arbeitslosen durch die „Corona-Chaos-Maßnahmen“ der Regierung die Armutsfalle. Die FP-Abgeordnete warf der Regierung vor, mit den „zeitlich begrenzten Minimalzuwendungen“ die arbeitslosen Menschen in Österreich zu verhöhnen.

Die SP-nahe Volkshilfe bewertete die angekündigte Einmalzahlung von bis zu 450 Euro für drei Monate grundsätzlich positiv. „Aber Einmalzahlungen sind völlig unzureichend. Es braucht dringend eine dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes und für Familien mit Kindern eine Erhöhung der Familienbeihilfe“, sagte Direktor Erich Fenninger in einer Aussendung.

ÖVP gegen generelle Erhöhung des Arbeitslosengeldes
Auf die Kritik der Opposition angesprochen, sprach sich Aschbacher am Mittwoch allerdings gegen eine allgemeine Erhöhung des Arbeitslosengeldes aus: „Wir sind nicht für eine generelle Erhöhung, wir unterstützen ganz treffsicher all jene, die schon Zeitraum auf Arbeitssuche sind.“

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