Bluttat der Mafia
Frau getötet und in Säure aufgelöst – sechs Verhaftungen
Lea Garofalos Vater und ihr Bruder waren im Rahmen einer Fehde unter rivalisierenden Mafia-Clans getötet worden. Die Frau lieferte der Justiz wichtige Informationen über die 'Ndrangheta. Trotzdem war ihr Personenschutz aufgehoben worden. Vor einem Jahr verschwand sie dann in Mailand spurlos. Ihre Ermordung datieren die Ermittler auf die Zeit zwischen dem 24. und dem 25. November 2009. Sie soll von ihrem Ex-Freund, mit dem sie eine Tochter hatte, in eine Falle gelockt worden sein.
Der Tod Garofalos nährte Diskussionen über den Schutz für Personen, die sich in Italien zur Zusammenarbeit mit der Justiz entschließen. Der italienische Staat beschützt derzeit mehr als 700 Mafia-Kronzeugen und 2.700 Familienangehörige, berichtete die Anti-Mafia-Behörde DIA. Vor allem Mitglieder der Camorra, dem neapolitanischen Arm der Mafia, hätten sich in den vergangenen Monaten zur Zusammenarbeit mit der Justiz entschlossen.
Hilfsprogramm für die "Reuigen"
Einem neuen Gesetz zufolge muss ein abtrünniger Mafioso für die Ermittlungen ausschlaggebende Aussagen machen, die den Staatsanwälten noch nicht bekannt sind. Nach sechs Monaten, in denen die Aussagen überprüft werden, entscheidet ein Richter, ob der Kronzeuge Recht auf polizeilichen Schutz hat. Im positiven Fall erhalten er und seine engen Familienangehörigen Hilfe, um sich ein neues Leben in einem anderen Teil Italiens mit einer neuen Identität aufzubauen. Der Kronzeuge erhält nicht mehr wie bisher lebenslang finanzielle Unterstützung vom Staat, sondern nur für eine beschränkte Zeit. Das Hilfsprogramm für die "Pentiti" ("die Reuigen") wird durch die beschlagnahmten Vermögen der Mafia finanziert.
Seit 1991, als eine Reihe von Gesetzen erlassen wurden, die Geständigen Strafnachlässe garantieren, stehen abtrünnige Mafiosi und deren Angehörige unter polizeilichem Schutz. Dank der reuigen Kronzeugen konnten die italienischen Justizbehörden in den vergangenen Jahren große Erfolge im Kampf gegen die Mafia verbuchen.
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