Verfahren eingestellt

Motorrad-Fahrverbot: Freispruch für „lauten“ Biker

Tirol
25.10.2020 09:00

Erfolg der Gegner des Motorradfahrverbotes für „laute“ Motorräder im Tiroler Außerfern: Die Bezirkshauptmannschaft Reutte hat das Strafverfahren gegen einen Vorarlberger Biker eingestellt. Unterdessen zeigt sich der Anwalt eines Außerferner Motorradfahrers zuversichtlich, das Fahrverbot generell zu Fall zu bringen.

Der Vorarlberger Biker hatte sich laut seinem Anwalt Dr. Christoph Eberle aus Lauterach ein Motorrad gekauft, auf dem mittels Plakette ein maximales Standgeräusch von 94 Dezibel angezeigt war. „Mein Mandant war daraufhin mit dem Motorrad in dem von der Lärmverordnung betroffenen Gebiet in Tirol unterwegs und ging davon aus, nicht gegen das Gesetz zu verstoßen“, erklärt Eberle. Ein Irrglaube: Der Vorarlberger wurde bei einer Kontrolle angezeigt. Kurios: In der Zulassung ist ein Standgeräusch von 97 Dezibel eingetragen.

Verfahren eingestellt
Der Pensionist erhob daraufhin mit seinem Anwalt Eberle Einspruch gegen den Strafbescheid. „Diese Woche erhielten wir nun die Mitteilung der BH Reutte, dass das Verwaltungsstrafverfahren vollumfänglich eingestellt und unser Mandant freigesprochen wurde“, informiert Eberle. In der Begründung verwies die BH lediglich auf Paragraf 45 des Verwaltungsstrafgesetzes. „Zwischenzeitlich teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass die Einstellung wegen der am Motorrad angebrachten Typenplakette erfolgte. Die weicht ja hinsichtlich des Standgeräusches vom Wert im Zulassungsschein ab“, erklärt er.

„Verordnung verfassungswidrig“
Einspruch war auch deshalb erhoben worden, weil die Verordnung verfassungswidrig sei. „Ein lauter Sportwagen darf fahren, ein lautes Motorrad allerdings nicht“, schildert Eberle.

Unterdessen läuft wegen der Verordnung außerdem ein Amtshaftungsverfahren, das zivilrechtliche Schadensansprüche beinhaltet. Dieses hat der Wiener Anwalt jenes Außerferner Bikers eingeleitet, der mit seinen Ducati-Motorrädern nicht mehr vom Haus wegfahren darf. Der Ducati-Club Tirol Oberland mit Präsident Hubert Fritz unterstützt das Verfahren. „Der Anwalt sieht gute Chancen, dass die Verordnung im nächsten Jahr gekippt wird“, informiert Fritz.

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