Winterreifenpflicht

Reifen wechseln: Die aktuellen Winterreifentests!

Motor
28.10.2020 14:00

In Teilen Österreichs hat es zuletzt bereits bis in tiefere Lagen geschneit. Es ist also höchste Zeit, die Winterreifen aufzuziehen, zumal ab 1. November ohnehin die situative Winterausrüstungspflicht gilt. Hier alle Infos dazu - und die aktuellen Winterreifentests!

(Bild: kmm)

Wir müssen natürlich wieder einmal ein Missverständnis ausräumen, denn es hat sich noch immer nicht überall herumgesprochen, dass es keine generelle Winterreifenpflicht gibt. Sondern: eine situative. Das bedeutet, man braucht nur dann als Winterreifen zugelassene Gummis, wenn winterliche Straßenverhältnisse (also Schnee, Matsch oder Eis) herrschen.

Diese Regel gilt übrigens nicht nur für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen, sondern auch für „Mopedautos“. Gesetzeskonforme Winterreifen erkennt man an der „M+S“- und/oder einer Schneeflocken-Kennzeichnung. „Doch damit ist es nicht getan“, ergänzt ÖAMTC-Jurist Alexander Letziki: „Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen.“

Symbolbild. (Bild: Christof Birbaumer/Kronen Zeitung)
Symbolbild.

Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen (Organmandat in Höhe von etwa 50 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung gefährdet, reicht das Strafmaß theoretisch bis zu 5000 Euro. Passiert ein Unfall und man hat auf winterlicher Fahrbahn Sommerreifen montiert, muss man - neben den Unfallfolgen - mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen: So muss die Haftpflichtversicherungdem Geschädigten zwar seinen Schaden ersetzen, die Kaskoversicherung kann eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aber aufgrund „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen.

(Bild: ZVG)

„Verschuldet man wegen vorschriftswidriger Bereifung einen Unfall mit Personenschaden - eine Teilschuld genügt hier - muss man auch mit einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft rechnen“, so Letitzki. Der Jurist rät Lenkern daher dringend, den Reifenwechsel so bald wie möglich in Angriff zu nehmen. Auch wenn es vielleicht noch nicht schneit, kann z. B. Morgenfrost auch in Niederungen für glatte Straßen sorgen.

Bezüglich Schneeketten erklärt Letitzki: „Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten.“ Als Alternative zu Winterreifen ist es zwar erlaubt, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu montieren, sofern die Straße durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist - der Klub rät jedoch dringend davon ab.

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(Bild: KMM)



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