Der steirische Landeshauptmann fordert zur Corona-Eindämmung auch Kontrollen im Privatbereich - und stößt damit auf breite Ablehnung. Die Rechtslage ist jedoch unklar.
„Wenn bei Privatpartys in einem Keller oder in einer Gartenhütte Exzesse gefeiert werden, muss man das auflösen können.“ Das sprach Hermann Schützenhöfer, steirischer Landeshauptmann, im „Kurier“ - und warf damit eine heikle Frage auf, nämlich: Soll die Polizei unsere eigenen vier Wände betreten, um Corona einzudämmen?
Für die Mehrheit der krone.at-Leser gehen Kontrollen im Privatbereich zu weit:
Nein, sagt die Bundesregierung. Im Kanzleramt will man den Ausritt des Parteikollegen nicht kommentieren, der Gesundheitsminister rückte indes aus: Kontrollen im privaten Bereich seien ausgeschlossen, „das ist auch grundsätzlich richtig“, so Rudolf Anschober. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn manche Länder gehen bereits jetzt eigene Wege: In Salzburg etwa wurde rechtlich geregelt, dass private Liegenschaften, die nicht dem Wohnzweck dienen - zum Beispiel Gartenhütten -, sehr wohl kontrolliert werden. Die Verordnung des Bundes allein genügt dafür laut Experten eher nicht. Derzeit kann die Polizei private Feiern also nur abdrehen, wenn sie beispielsweise unter dem Vorwand der Lärmbelästigung anläutet.
Die Polizei im Wohnzimmer zur Eindämmung der Pandemie, das wird es nicht geben.
Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil
Überhaupt ist die Rechtslage laut dem Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk „unklar“. Denn abgesehen davon, dass man nicht allgemein sagen könne, ob eine Garage nun Wohnraum ist oder nicht, empfiehlt er rechtliche „Nachschärfungen“ für Corona-Kontrollen. Nur so viel: „Auf Verdacht Klinken putzen“ dürfe die Polizei verfassungsrechtlich zwar nicht, unter bestimmten Voraussetzungen seien Kontrollen aber durchaus machbar, sagt er.
Stelzer: „Eingriffe in die Privatsphäre immer kritisch“
Trotz allem ist die Front gegen Kontrollen im Privatbereich breit, wie ein „Krone“-Rundruf durch die Länder ergab: In Wien könne man sich dies nicht vorstellen. Auch der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) sieht „Eingriffe in die Privatsphäre der Menschen immer kritisch“, lässt aber rechtliche Möglichkeiten prüfen.
Ich sehe Eingriffe in die Privatsphäre immer sehr kritisch, auch verfassungsrechtlich. Die Zahlen müssen dennoch ein Weckruf für alle sein.
OÖ-Landeshauptmann Thomas Stelzer
Kaiser gegen „Bespitzelung der Wohnzimmer“
Kärntens Peter Kaiser (SPÖ) ist „gegen eine Bespitzelung der Wohnzimmer“ - meint aber, dass Garagen-Partys rechtlich auch jetzt schon aufgelöst werden können. Und die Opposition im Bund schäumt ohnehin: NEOS und SPÖ üben massive Kritik, die FPÖ fürchtet gar „austrofaschistische“ Überwachung.
Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung
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