Die telefonische Krankschreibung ist ab 1. November wieder möglich. Darauf haben sich Arbeitgeber- und Dienstnehmer-Vertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse verständigt. Gelten soll das bis Ende März. Zuletzt war die telefonische Krankschreibung nur bei Corona-Symptomen möglich.
Verkündet hat die Neuigkeit der Wirtschaftsbund, der aber gleich betont, dass eine solche Maßnahme nur „so lange wie notwendig“ gelten könne. Der persönliche Kontakt mit dem Arzt sei noch immer die ideale Patientenbetreuung und solle nicht auf Dauer durch Ferndiagnosen ersetzt werden.
Ansteckungsgefahr für Ärzte verringern
Durch die telefonische Krankschreibung senke man jetzt aber die Gefahr einer Corona-Ansteckung für Ärzte sowie das Gesundheitspersonal und entlaste zusätzlich das Gesundheitssystem: „Damit hoffen wir, dass zusätzliche Kapazitäten für ein zukünftiges Freitesten geschaffen werden können“, so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger.
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