„Bitte einen Termin“

Neue Chatprotokolle: Novomatic-„Hilfe“ für FPÖ

Burgenland
31.10.2020 06:00

Dem Glücksspielriesen Novomatic werden - gelinde gesagt - beste Verbindungen in die Politik nachgesagt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Burgenland-FPÖ: Von Novomatic-Anwälten gab es vor Gesetzesänderungen juristische Vorschläge, indes fädelte Ex-Chef Heinz-Christian Strache ein Treffen mit dem Konzernboss ein.

Novomatic trifft (fast) alle. Sogar die burgenländische FPÖ, wie neue Chat-Protokolle aus dem Ibiza-U-Ausschuss zeigen: „Bitte einen Termin mit Hans Tschürtz, Norbert Hofer, Prof Graf (...). Danke“, schrieb Heinz-Christian Strache knapp vor Erscheinen des Ibiza-Videos an seine Büroleiterin. „Prof Graf“ ist der Boss des Glücksspielkonzerns, Tschürtz war zu diesem Zeitpunkt Chef der burgenländischen Blauen.

(Bild: fotokerschi.at)

Dokument aus dem Herbst 2015
Und wie selbstverständlich im Burgenland die Kooperation mit dem Konzern vonstatten ging, zeigt nun ein kursierendes Dokument aus dem Herbst 2015: Der damalige blaue Wirtschaftslandesrat Alexander Petschnig - er will sich bald an einem Sonderparteitag zum Chef wählen lassen - bekam ein dreiseitiges Papier einer für Novomatic tätigen Anwaltskanzlei zur Verfügung gestellt.

Alexander Petschnig (Bild: APA/CHRISTIAN GMASZ)
Alexander Petschnig

Novomatic-Anwälte schrieben an FPÖ-Landesrat
Der Name des Dokuments lautete „Novoma“, und im Grunde genommen listeten die Anwälte dort kurz und prägnant rechtliche Novomatic-Probleme in den Bundesländern auf, so auch für das Burgenland. Etwa wurde erklärt, dass im Paragraf 8 des Gesetzes für Spielautomaten der „Fortbetrieb“ eines Salons nach dem Entzug einer Bewilligung nicht gesichert sei. Dies sei nur der Fall, wenn die Bewilligung freiwillig zurückgelegt werde, schrieben die Novomatic-Anwälte an den blauen Landesrat.

Petschnig soll Papier an andere Parteien verteilt haben
Pikant: Petschnig soll das Papier als Verhandlungsgrundlage weiter an andere Parteien verteilt haben. Und mehr noch: 2017 wurde das betreffende Gesetz schließlich geändert - und zwar zugunsten des Glücksspielkonzerns (eine Gegenleistung ist nicht bekannt). Fortan gab es eine klar geregelte Frist von 18 Monaten für den Fortbetrieb nach Bewilligungsentzug; zudem wurde die Distanz, die zwischen Schulen und Spielsalons liegen muss, vergrößert.

Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung

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