Das Rätselraten darüber, wann der zweite Lockdown in Österreich gilt, ist zu Ende: Am kommenden Montag zu Mitternacht (bzw. Dienstag, 0 Uhr) treten die neuen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Dann ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs von 20 bis 6 Uhr nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Maßnahmen sollen von Bundespräsident Alexander Van der Bellen bereits abgenickt worden sein.
Am Samstagnachmittag wird die Regierung alle Details des neuen Maßnahmenpakets verkünden. Schon jetzt ist bekannt: Der neue Lockdown gilt erst nach Allerseelen - und dann bis Ende November. Die Regelung der Ausgangsbeschränkung gilt vorerst für zehn Tage, dürfte aber im Anschluss an diese Frist verlängert werden.
Auch Regeln für private Besuche
Wie berichtet, zielt die Beschränkung vor allem darauf ab, Einladungen und Besuche bzw. Partys möglichst zu verhindern, hier sind die gravierendsten Eingriffe zu finden. Sie bleiben zwar theoretisch im privaten Wohnbereich erlaubt, dürfen aber nicht in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen stattfinden. Mittlerweile sind weitere Details bekannt - laut Entwurf der Verordnung dürfen maximal sechs Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen.
Außerdem werden nun neben Hochzeiten auch Geburtstags- und Jubiläumsfeiern explizit verboten. Treffen juristischer Personen sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie unaufschiebbar und ein Abhalten in digitaler Form nicht möglich ist. Das trifft etwa Vereine.
Ab Dienstag, 0 Uhr, muss man jedenfalls einen von fünf Gründen vorweisen, wenn man sich zwischen 20 und 6 Uhr außerhalb der eigenen vier Wände aufhält. Die Ausnahmen: Abwendung von Gefahr, Hilfe für Unterstützungsbedürftige, Deckung der Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke sowie Aufenthalt im Freien zur körperlichen oder psychischen Erholung.
Die Schulen inklusive der Unterstufen bleiben weiterhin offen. Schüler der Oberstufen sowie Studenten werden für mindestens vier Wochen auf E-Learning umgestellt. Die Regierung appelliert an Unternehmen, auf Home-Office zu setzen und eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz einzustellen, sofern Mitarbeiter und Arbeitgeber damit einverstanden sind.
Frisöre dürfen unter strengen Auflagen weiterhin arbeiten
Handel und Dienstleister wie Frisöre oder Betreiber von Nagelstudios sollen, anders als beim Lockdown im Frühjahr, geöffnet bleiben. Es gelten Regeln, die wir bereits aus der Vergangenheit kennen, wie Maskenpflicht, zehn Quadratmeter Platz pro Kunde sowie die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Fitnessstudios müssen allerdings für vier Wochen komplett dicht machen.
Ein kompletter Shutdown gilt auch für den Kulturbereich: Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos dürfen vorerst keine Gäste mehr empfangen. In die Liste der geschlossenen Freizeiteinrichtungen aufgenommen wurden entgegen dem ersten Entwurf auch Museen, Tierparks und Zoos. Parkanlagen bleiben geöffnet.
Entschädigung für Gastro und Hotellerie geplant
Beherbergungsbetriebe müssen ganz schließen. Die Gastronomie darf nur mehr Lieferservice und Abholung anbieten - ausgenommen in der Zeit von 20 bis 6 Uhr früh. Um den Verdienstentgang auch auszugleichen, ist eine teilweise Entschädigung für Gastro und Hotellerie geplant - dafür werde man den Umsatz vom November des letzten Jahres als Maßstab heranziehen. 80 Prozent Umsatzersatz sind laut Insidern vorgesehen.
Wieder verschwunden ist die Einschränkung, dass Massenbeförderungsmittel zwischen 20 und 6 Uhr nur für notwendige Wege benutzt werden dürfen. Medizinische Behandlungen, die unbedingt notwendig sind, dürfen weiter durchgeführt werden.
Medizinisches Personal muss sich nur ein Mal pro Woche testen lassen
War es ursprünglich vorgesehen, dass Mitarbeiter von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sowie Krankenanstalten sich zwei Mal wöchentlich testen lassen, so ist das nun nur noch einmal die Woche nötig. Das gilt außerdem nur, wenn ausreichend Tests zur Verfügung stehen.
Verschärft wurden die Besuchseinschränkungen in Alten-, Pflege und Behindertenheimen: Jeder Bewohner darf nur einen Besucher pro zwei Tage empfangen. Bis 17. November dürfen pro Bewohner insgesamt maximal zwei unterschiedliche Besucher eingelassen werden. Ab 18. November soll wieder ein Besucher pro Tag erlaubt sein. Ausgenommen von den Verschärfungen sind Palliativbegleitung und Seelsorge.
Ziel sind Neuinfektionen im niedrigen dreistelligen Bereich
Mit den Maßnahmen versucht die Regierung, die Anzahl an täglichen Neuinfektionen auf eine niedrige Dreistelligkeit bzw. maximal 500 neue Fälle drücken, sonst stünde man laut Krisenstab vor einem nachhaltigen Problem. Ein ambitioniertes Bestreben. In Israel, wo man nach einem vollständigen Lockdown die Zahlen massiv senken konnte, wurden am Freitag ein wenig mehr als 600 neue Fälle verzeichnet. Im Wüstenstaat wurde bereits mit der schrittweisen Entschärfung der Maßnahmen begonnen.
Am Freitag wurde der Entwurf der Regierung mit den Sozialpartnern besprochen, am Samstag wird mit den Landeshauptleuten und der Opposition darüber diskutiert. Gegen 16.30 Uhr wird damit gerechnet, dass die Maßnahmen offiziell verkündet werden.
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