Bei den Freigelassenen handelt es sich um die Grazer Großeltern der Oberösterreicherin und deren zwei Nachbarn - darunter ein pensionierter Richter. Der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Linz, Harald Winkler, bestätigte auf Anfrage entsprechende Medienberichte.
Das Mädchen soll - so lautete der Verdacht - jahrelang von den vier Beschuldigten aus Graz gequält und sexuell missbraucht worden sein. Das mutmaßliche Opfer hatte sich Anfang September in Linz einer Betreuerin im Spital anvertraut. Daraufhin war Anzeige erstattet worden. Die vier Verdächtigen wurden festgenommen. Das Verfahren in dem Missbrauchsverdachtsfall wurde ausschließlich von Wels aus geführt. Die dortige Staatsanwaltschaft sei ursprünglich aufgrund der Aussagen des mutmaßlichen Opfers sowie der flankierenden Angaben der behandelnden Ärzte von einem "dringenden Tatverdacht" ausgegangen. Deshalb sei es zur U-Haft gekommen.
Mädchen widersprach sich bei Befragung offenbar selbst
Zur Klärung des Sachverhaltes wurde das Mädchen vom Gericht zuletzt einer mehrtägigen sogenannten kontradiktorischen Einvernahme unterzogen. Diese Befragung soll dem Vernehmen nach immer mehr Widersprüche aufgeworfen haben. Obendrein ist von der Staatsanwaltschaft eine Sachverständige bestellt worden, die die Glaubwürdigkeit des Mädchens untersuchen sollte. Deren endgültiges Gutachten liege noch nicht vor, jedoch eine schriftliche Vorabstellungnahme, berichtete Winkler.
Auch aufgrund dieser habe sich kein dringender Tatverdacht mehr ergeben. Deshalb sei gemäß der Gesetzeslage von der Staatsanwaltschaft Wels umgehend eine Freilassung der Verdächtigen zu beantragen gewesen, heißt es sinngemäß in einer von ihr übermittelten Medieninformation. Die Haft- und Rechtsschutzrichterin in Wels habe dem stattgegeben. Diese Entscheidung habe aber nichts mit einer Verfahrenseinstellung zu tun, dieses sei nach wie vor im Gange, betonte Winkler.
Verteidiger: "Haftentlassung richtig und angemessen"
Der Verteidiger des verdächtigten Strafrichters, der Linzer Rechtsanwalt Wolfgang Moringer, bezeichnete die Entlassung seines Mandanten aus der U-Haft als "richtig und angemessen und seiner von Anfang an bestehenden Einschätzung des Falles entsprechend". Er hatte von "bedauerlichen Sexualfantasien eines psychisch kranken Mädchens" gesprochen und rechnet nun mit der Einstellung des Verfahrens.
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