Der jüngste Entwurf zum neuen Lockdown, der der „Krone“ vorliegt, greift gravierend in den Privatbereich ein. So soll auch geregelt werden, wer empfangen werden darf.
Der schwerste Eingriff betrifft private Treffen: Sie bleiben zwar theoretisch im privaten Wohnbereich erlaubt, dürfen aber nicht in Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen stattfinden. Außerdem werden nun nach Hochzeiten auch Geburtstags- und Jubiläumsfeiern explizit verboten.
In der Öffentlichkeit dürfen sich künftig nur noch maximal sechs Personen (zuzüglich minderjähriger Kinder) aus höchstens zwei unterschiedlichen haushalten treffen. Treffen juristischer Personen sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie unaufschiebbar und ein Abhalten in digitaler Form nicht möglich ist. Das trifft etwa Vereine.
Erlaubt sind Zusammenkünfte von nicht mehr als sechs Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger.
Aus dem Entwurf der neuen Covid-Verordnung
Im Gegensatz zur Version vom Freitag gibt es indes Änderungen bei Massenbeförderungsmitteln, Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und bei den Regeln für Mitarbeiter und Besucher von Pflege- und Behindertenheimen sowie Krankenhäusern (mehr zum aktuellen Entwurf).
Endgültig fix ist all das weiterhin nicht, wird doch offenbar bis zuletzt an Details geschraubt. In Kraft treten werden alle Maßnahmen, die ja beispielsweise auch das Verweilen in der Gastronomie oder Urlaubsreisen verhindern, mit Dienstag, 0 Uhr.
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