In der neuen Verordnung der Bundesregierung, die ab Mitte oder Ende der kommenden Woche gelten soll, sind strenge Einschnitte in den Sport vorgesehen. So dürfen nur noch Sportler, die im Spitzensport tätig sind oder jene, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben und daraus Einkünfte erzielen, weiterhin Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport betreten.
Im Klartext: Profiligen wie die Fußball-Bundesligen dürfen weiterhin, unter Einhaltung strenger Richtlinien, stattfinden. Das Covid-19-Präventionskonzept, welches vom verantwortlichen Arzt ausgearbeitet und kontrolliert werden soll, umfasst im Wesentlichen dieselben Punkte, die bisher schon galten.
Für den Amateur- samt Nachwuchssport bedeutet die neue Regelung einen Schlusspfiff. Nachdem Salzburgs, Burgenlands und gestern auch Vorarlbergs Fußballverbände den Spielbetrieb schon freiwillig eingestellt hatten, ist nun auch für alle anderen Schluss.
Aber nicht nur im Fußball, auch alle weiteren Mannschaftssportarten auf Amateurniveau sind betroffen. Erlaubt sind sportliche Freiluft-Tätigkeiten ohne Körperkontakt. Das Verweilen in der Sportstätte ist für die Dauer der Tätigkeit beschränkt. Die Maßnahmen sollen bis 30. November gelten.
Kronen Zeitung
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