Angesichts des Lockdowns verschärfen auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Wie Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) am Sonntag in einer Aussendung mitteilte, wurden zusätzlich zu den bereits geltenden Vereinbarungen weitere Maßnahmen vereinbart, die ab Dienstag 0 Uhr gelten.
Konkret bedeute dies, dass öffentliche Gottesdienste weiterhin möglich sind. Wie bisher, ist während des gesamten Gottesdienstes ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Desinfektionsmittel sollen ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Zwischen den Gläubigen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dieser gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert - dann ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Gemeinde- und Chorgesänge werden bis auf weiteres ausgesetzt. Und aufschiebbare religiöse Feiern wie z.B. Trauungen werden aufgeschoben.
Online-Angebote und kürzere Gottesdienste
Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen. Als Beispiele nannte Raab den Einsatz von Online-Angeboten, kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine Absperrung jeder zweiten Kirchenbank.
Raab bezeichnete es als „wichtig, dass eine gemeinsame Religionsausübung in Form von öffentlichen Gottesdiensten weiterhin möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit auch viel Halt geben.“
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