Maßnahmen-Überblick

Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten seit heute!

Kärnten
03.11.2020 05:30

Seit heute, 0 Uhr, gelten die verschärften Corona-Maßnahmen des zweiten Lockdowns in Österreich. Diese Regeln bleiben vorerst bis 30. November in Kraft. Einen Überblick über die Regeln dieses „Lockdown light“ finden Sie hier.

Ausgangsbeschänkungen & Ausnahmen

  • Von 20 bis 6 Uhr (vorerst gültig bis 12. November - diese Maßnahme muss alle zehn Tage verlängert werden)
  • Das Haus bzw. die Wohnung nicht verlassen, kein Abholen von Speisen und Getränken, keine Besuche
  • Ausnahme: Abwendung von Gefahr
  • Ausnahme: Berufliche Zwecke
  • Ausnahme: Deckung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Ausnahme: Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (Spazieren, Jogging, Gassi gehen, etc)
  • Ausnahme: Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen
(Bild: APA/AFP/Ina FASSBENDER)

„Lockdown light“: Geschäfte bleiben offen

  • 10 Quadratmeter pro Kunde
  • Mindestabstand einhalten
  • Maskenpflicht
  • Auch Friseure, Schönheitssalons und andere Dienstleister bleiben offen
Auch bei Friseuren gilt: Maske und Visier! (Bild: Rojsek-Wiedergut Uta)
Auch bei Friseuren gilt: Maske und Visier!

Schule: Präsenzunterricht & Home Schooling

  • Kindergärten, Volksschulen, Unterstufen, Polytechnische und Sonderschulen bleiben offen
  • Distance Learning gilt für: Oberstufen, Fachhochschulen, Universitäten
(Bild: AFP (Symbolbild))

Corona-Regeln am Arbeitsplatz

  • Wenn möglich, Home Office
  • Mindestabstand einhalten oder räumliche Trennung (etwa mit Plexiglasscheiben) ermöglichen
  • Maskenpflicht bei Kundenkontakt
(Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)

Gastronomie & Tourismus

  • Gasthäuser, Restaurants, Lokale, Bars etc. bleiben für Gäste geschlossen
  • Abholung und Lieferung von 6 bis 20 Uhr erlaubt
  • Hotels und Beherbergungsbetrieben müssen schließen
  • Bereits anwesende Gäste dürfen Urlaub beenden
Trainiert wird ab jetzt wieder nur zu Hause. (Bild: Camera Suspicta / Susi Berger)
Trainiert wird ab jetzt wieder nur zu Hause.

Corona-Lockdown: Freizeit & Sport

  • Kein Kontaktsport an öffentlichen Orten: Jogging bleibt erlaubt, Fußball nicht!
  • Fitnessstudios, Tennishallen, etc. müssen schließen
  • Sportstätten im Freien dürfen benutzt werden
  • Es schließen: Bäder, Thermen, Tanzschulen, Kinos, Theater, Museen, Casinos, Tierparks, etc. - mehr dazu hier
  • Bleiben offen: Bibliotheken und Parkanlagen
Obwohl sie gerade erst aufgesperrt haben, müssen auch die Kinos wieder schließen. (Bild: Rojsek-Wiedergut Uta)
Obwohl sie gerade erst aufgesperrt haben, müssen auch die Kinos wieder schließen.
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