Ein 42-jährige Unternehmer vertraute ganz auf das Urteil zweier Geschäftsfreunde, ebenfalls Werkstättenbetreiber, die ihm eine Liste mit Mängeln an den Fahrzeugen, die sie selbst behoben hätten, zeigten. Daraufhin hätte der Mann eigentlich die Autos noch einmal selbst überprüfen müssen, bevor er die §57a-Plaketten, die "Pickerl", ausstellte. Das unterließ er aber und ersparte sich und den beiden mitangeklagten Werkstättenbesitzern etliche Wege. Seinen Angestellten leitete er an, es genauso zu tun.
Mitarbeiter hatte Angst um Job
Von Februar 2006 bis September 2008 waren die vier Männer aus dem Bezirk Ried im Innkreis auf diese Weise am Werk, bevor die Polizei sie hochgehen ließ. Der Staatsanwalt warf dem Werkstättenbetreiber und seinem Angestellten vor, sie hätten ihre Befugnisse wissentlich missbraucht, die Geschäftsfreunde hat er wegen Beihilfe angeklagt. Der "Pickerl"-Aussteller sah sein Unrecht ein und war geständig. Sein Mitarbeiter gab vor Gericht an, dass er seinen Job nicht verlieren wollte und deshalb mitgemacht habe. Die Geschäftsfreunde erklärten, sie hätten die Beamtenfunktion des Werkstättenbetreibers als Plakettenaussteller "nicht so eingeschätzt". Zudem hätten sie die Autos wirklich repariert und keine "Rostschüsseln" auf die Straße gelassen.
700 "Pickerl" "blind" verteilt
In den zweieinhalb Jahren seien an die 700 "Pickerl" auf diese Weise unter die Leute gekommen, schätzte der Staatsanwalt. Nachgewiesen konnten freilich nur weniger Fälle werden. Der Werkstättenbesitzer fasste eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 2.400 Euro aus, seinen Angestellten traf es mit sechs Monaten bzw. 1.800 Euro. Die beiden mitangeklagten Mechaniker kamen mit jeweils vier Monaten bedingt und 1.200 Euro unbedingter Geldstrafe davon.
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