LVT war informiert

Wien-Attentäter vorzeitig entlassen: Zadic erklärt

Politik
03.11.2020 18:55

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat sich am Dienstag zu der von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kritisierten vorzeitigen Entlassung des Wiener Terrorattentäters geäußert. Wie gesetzlich vorgesehen, sei er am 5. Dezember 2019 nach zwei Dritteln Haft bedingt entlassen worden, unter Auflage regelmäßiger Kontakte zu den Vereinen Neustart und Derad, erklärte Zadic. Solche Auflagen seien nur bei vorzeitiger Entlassung möglich. Und: Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) sei informiert worden.

Die grüne Ministerin verurteilte in ihrer Aussendung den „schockierenden Terroranschlag“ - und verwies auf die enge Zusammenarbeit von Justiz- und Innenministerium, „um die momentane Ausnahmesituation bestmöglich zu bewältigen, die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten und mögliche Mittäter zu verfolgen“. Mehrere Staatsanwälte arbeiteten seit der Nacht auf Dienstag mit Hochdruck, um gemeinsam mit der Kriminalpolizei das Attentat aufzuklären und allfällige weitere Beteiligte auszuforschen.

Kujtim F. war einschlägig vorbestraft und erst im Dezember 2019 aus der Haft entlassen worden. (Bild: zVg, APA/Helmut Fohringer, Krone KREATIV)
Kujtim F. war einschlägig vorbestraft und erst im Dezember 2019 aus der Haft entlassen worden.

Verfassungsschutz über bevorstehende Entlassung informiert
Der Täter wurde, berichtete Zadic in einer Aussendung, am 12. Jänner 2019 in eine Justizanstalt eingeliefert und anschließend in U-Haft genommen. Am 25. April 2019 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, insbesondere weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort dem IS anzuschließen. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Wien mit Rechtsmittelentscheidung vom 12. Juli 2019 bestätigt. 
Wie gesetzlich vorgesehen, wurde er am 5. Dezember 2019 nach zwei Dritteln der Haftzeit vorzeitig mit drei Jahren Probezeit bedingt entlassen. Über die bevorstehende Entlassung sei, wie üblich, auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung informiert worden.

Grundsätzlich würden bedingte Entlassungen nach zwei Dritteln der Haftzeit ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen - und zwar unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren zur spezifischen Behandlung, Betreuung und laufender Kontrolle. Damit könne über die Haftzeit hinaus auf den Täter eingewirkt werden. Bei voller Abbüßung der Haftstrafe - was im konkreten Fall eine Entlassung im Juli 2020 bedeutet hätte - gebe es keine Möglichkeit für solchen Einfluss auf den Täter, betonte Zadic. Grundsätzlich stellte sie zu dem Anschlag fest, dass „wir in dieser schweren Zeit mehr denn je zusammenrücken müssen, dem Hass keinen Raum geben und uns weiterhin mit voller Kraft für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen“.

Warum hat man den Attentäter nicht einfach ausreisen lassen? Darüber klärt der Jurist Ralph Janik, Experte für Völkerrecht, im Gespräch mit Damita Pressl auf (siehe Video oben).

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