Die neuen Strafsätze bei Corona-Vergehen sind nun in Wien festgesetzt worden und basieren auf dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz des Bundes, in dem allgemeine Strafsätze teilweise deutlich niedriger angesetzt wurden. Ebenso sei die Zuordnung der Strafstaffelungen klarer. Die neuen Strafsätze gelten dann, wenn das Organmandat nicht bar bezahlt wird und man vom Bezirksamt eine Strafverfügung bekommt.
Die Bezirksämter werden demnach für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem Meter eine Strafe von 100 Euro und für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine Strafe von 50 Euro einheben. Wiederholungstäter zahlen mehr, die Maximalstrafe reicht bis 500 Euro. Wird der Abstand in Fahrgemeinschaften oder Taxis nicht eingehalten - indem etwa drei Personen statt zwei in einer Sitzreihe Platz nehmen -, werden ebenfalls 100 Euro fällig.
Wer Quarantäneanordnungen ignoriert, muss mindestens 150 Euro zahlen, wobei hier das Epidemiegesetz Grundlage ist. Auch für die Verletzung der aktuell geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (von 20 bis 6 Uhr) wird dieser Betrag eingehoben. Mindestens 300 Euro werden fällig, wenn Unternehmer oder Veranstalter die geltende Besucher- oder Teilnehmeranzahl überschreiten.
Für Jugendliche werden die Strafbeträge halbiert. Was bedeutet: Sie müssen etwa für die Nichteinhaltung des Mindestabstandes von einem Meter 50 Euro und für die Verletzung der Verpflichtung zum Tragen der Maske 25 Euro berappen.
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