Bei den heimischen Justizbehörden sei kein Hinweis über den versuchten Munitionskauf des 20-jährigen Wien-Attentäters in der Slowakei eingegangen, wie die Leiterin der Sektion Einzelstrafsachen im Justizministerium am Mittwoch erklärte. Und: Hätte man darüber eine Meldung erhalten, wäre das ein Grund gewesen, den Mann wieder in Haft zu nehmen, so Barbara Göth-Flemmich.
Bei der erfolgten bedingten Entlassung nach der Verurteilung von Kujtim F. wegen terroristischer Vereinigung im April 2019 sei nämlich vom Gericht vorgesehen worden, dass der 20-Jährige drei Jahre unter Beobachtung stehen soll. Nach der Entlassung sei das Innenministerium darüber informiert worden.
Wie Nina Bussek, Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, erklärte, sei der Journalstaatsanwalt erst in der Nacht des Anschlags informiert worden, dass es im Juli einen Kaufversuch gegeben habe. Im Vorfeld habe man davon nichts gewusst.
Spätestens Mitte Juli auf freiem Fuß
Göth-Flemmich erklärte zudem, dass der Attentäter auch bei Verbüßung der gesamten 22 Monate, zu denen er im April 2019 in einem Terrorprozess als IS-Sympathisant verurteilt worden war, spätestens Mitte Juli auf freien Fuß gesetzt worden wäre.
Denn die Dauer der Verwahrung in der Türkei war auf die Haftstrafe anzurechnen, wo Kujtim F. im September 2018 beim Versuch, sich der Terrormiliz anzuschließen, festgenommen und anschließend nach Österreich ausgeliefert worden war.
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