Budget-"Korrektur"

Wahlzuckerl von 2008 werden zu bitteren Pillen

Österreich
24.10.2010 13:57
Das am Wochenende beschlossene Budget hat einen skurrilen Nebeneffekt: Viele der jetzigen Maßnahmen sind eine Rücknahme bzw. Korrektur der Beschlüsse der historischen Nationalratssitzung am 24. September 2008 - im Bild Werner Faymann (damals SPÖ-Kanzlerkandidat) und Josef Pröll (damals Landwirtschaftsminister) - vier Tage vor der Nationalratswahl. Damals wurden in einer Marathonsitzung mehre Milliarden Euro ausgegeben.

Unter anderem hat man damals die Hacklerregelung verlängert, die Familienbeihilfe aufgestockt, die Studiengebühren abgeschafft, das Pflegegeld erhöht, die Mehrwertsteuer auf Medikamente gesenkt und den Pensionisten eine außertourliche Erhöhung gewährt.

Jahrmarktstimmung im Nationalrat
Kritiker sprachen im Nachhinein von einer Jahrmarktstimmung im Nationalrat, ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf bezeichnete die Verlängerung der Hacklerregelung, bei der die ÖVP mitgemacht hatte, als "Sündenfall". Wie chaotisch es beim Verteilen der Wahlzuckerl zugegangen war, zeigte damals der Umstand, dass die Hacklerregelung doppelt beschlossen wurde, was später im Bundesrat korrigiert werden musste.

Ein Teil der Beschlüsse wurde jetzt mit dem Budget wieder zurückgenommen. So wird die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionsanpassung wieder eingeführt. Das vorzeitige Auslaufen der Hacklerregelung kommt zwar nicht wie von der ÖVP gewünscht, es wird aber zumindest etwas nachjustiert. Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird teurer. Das bringt im kommenden Jahr ein geringes Einsparungsvolumen von 11,5 Millionen Euro.

Studieneingangsphasen statt Gebühren
Änderungen gibt es auch bei der damals eingeführten 13. Familienbeihilfe. Diese wird künftig nur mehr als Fixbetrag von 100 Euro für 6- bis 15-Jährige ausbezahlt. Die damals abgeschafften Studiengebühren bleiben abgeschafft, SPÖ und ÖVP haben sich aber auf Studieneingangsphasen - also Zugangsbeschränkungen - verständigt.

Eine weitere Kürzung betrifft das Pflegegeld. Dieses wurde damals gestaffelt erhöht, nun wird der Zugang zu Stufe 1 und 2 erschwert. Für die Stufe 1 sind künftig mehr als 60 Stunden Pflegebedarf pro Monat nötig, bisher waren es 50, und für die Stufe 2 sind 85 Stunden statt 75 notwendig.

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