Es war einer der martialischsten Auftritte der türkis-blauen Koalition - und letzten Endes einer ihrer größten Flops: 2018 verkündete die Regierungsspitze stolz die Schließungen mehrerer Moscheen im Kampf gegen den politischen Islam. Doch schon wenig später öffneten die Gebetshäuser wieder - die Maßnahmen wurden vom Wiener Landesverwaltungsgericht, teils wegen erfolgter Formalfehler, aufgehoben.
Am Freitag wurden nun wieder zwei mutmaßlich radikale Moscheen geschlossen, in beiden soll der Wiener Attentäter aktiv gewesen sein. Allein: Warum soll diesmal halten, was 2018 scheiterte? Die Rechtslage ist seither unverändert.
„Völlig andere Ermittlungserkenntnisse“
„Diesmal“, erklärt Ministerin Susanne Raab, „haben wir völlig andere und umfassendere Ermittlungserkenntnisse über die dort stattfindende Begünstigung der Radikalisierung.“ Die Faktenlage sei also ausreichend, dass die Schließungen vor Gericht auch halten. Zudem laufen die Verfahren zu den 2018 erfolgten Maßnahmen laut der türkisen Politikerin teils noch.
„Nicht die letzten, die schließen müssen“
Doch so oder so, es dürften nicht die letzten geschlossenen Moscheen sein, sagt Raab zur „Krone“: Sie kündigt eine „Offensive“ an, man müsse „bei problematischen Moscheen und Vereinen genau hinsehen“. Der entscheidende Nachsatz: „Wenn extremistische und radikale Ideologien verbreitet werden, dann waren die Vereine und Moscheen vom Freitag nicht die letzten, die wir schließen müssen.“
Klaus Knittelfelder, Kronen Zeitung
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