Weitere Details sind nun über jenen Verdächtigen ans Tageslicht gekommen, der als möglicher Mitwisser bzw. Mittäter am Terroranschlag in der Wiener Innenstadt in U-Haft genommen wurde. Wie berichtet, lag zum Zeitpunkt des Blutbads bereits eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung vor, wie die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn, nun ebenfalls bestätigte. Der 18-Jährige soll unter anderem islamistisches Propagandamaterial verbreitet haben und den späteren Attentäter Kujtim F. (20) in seinen Reiseplänen bestärkt haben.
Gegen den Verdächtigen - er ist 18 Jahre alt, seine Eltern stammen aus Bangladesch, vor seiner Festnahme soll er äußerlich aufgrund seiner Kleidung und Barttracht als strenggläubiger Moslem erkennbar gewesen sein - wurde demnach Anfang Oktober eine Terror-Anklage beim Landesgericht eingebracht. Darin wird ihm vorgeworfen, sich seit März 2018 für die radikalislamistische Terror-Miliz Islamischer Staat betätigt und den späteren Attentäter bei dessen Plänen unterstützt zu haben, nach Syrien zu reisen, wo sich dieser dem IS anschließen wollte. Ob und inwieweit er am Attentat in Wien beteiligt war, ist noch Gegenstand von Ermittlungen.
Soll auch Propagandamaterial verbreitet haben
Diesbezüglich wird dem 18-Jährigen ein „psychischer Tatbeitrag“ angelastet. Er soll den um zwei Jahre älteren IS-Sympathisanten in Chats bestärkt haben, seine Syrien-Pläne in die Tat umzusetzen. Darüber hinaus wird dem 18-Jährigen die Weiterverbreitung von IS-Propagandamaterial und Nashids - Propaganda- und Kampflieder für den gewaltsamen Dschihad gegen die sogenannten Ungläubigen - angekreidet.
Die Absicht des Attentäters, in Syrien für den IS zu kämpfen, hatte sich im Herbst 2018 zerschlagen, weil er in der Türkei von den Behörden aufgegriffen, inhaftiert und nach Wien zurückgeschickt wurde. Am hiesigen Landesgericht wurde er im April 2019 wegen terroristischer Vereinigung gemeinsam mit einem 22-jährigen Glaubensbruder verurteilt - jener hatte allerdings nicht versucht, an der Seite des Jüngeren nach Syrien zu gelangen. Vielmehr hatten die beiden noch davor geplant, sich als „Glaubenskrieger“ in Afghanistan zu betätigen, was ebenfalls scheiterte.
Die vorliegende Anklage gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Islamisten ist bereits rechtswirksam. Verhandlungstermin gibt es noch keinen.
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