Minusgrade im Oktober – da liebäugelten viele Tiroler Skigebiete schon in vergangenen Jahren mit dem Start der Schneekanonen. Aber: Rechtlich war die Kunstschnee-Erzeugung erst ab 1. November erlaubt. Jetzt können Skigebiete einen Frühstart beantragen – unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehören Minustemperaturen, zumindest oberflächlich gefrorener Boden und eine Abstufung nach Höhenlagen: Beschneiung oberhalb von 1.800 Metern ab 1. Oktober, oberhalb von 1.500 Metern ab 15. Oktober und unter 1.500 Meter weiterhin ab 1. November. Die Bewilligung gilt jeweils nur für ein Jahr.
Sinnloser Energieverbrauch?
Diese Kriterien stammen aus einem "Positionspapier" der Tiroler Umweltanwaltschaft und fließen in die Bescheide ein. Vize-Umweltanwalt Walter Tschon: "Wir wollten keine Verhinderer sein, sehen die Beschneiung vor dem 1. November aber äußerst kritisch." Tschon verweist auf den teilweise sinnlosen Energieverbrauch falls es danach wieder wärmer werde. "Andererseits wird ja immer von der Notwendigkeit neuer Kraftwerke gesprochen."
Lärm, Licht und die Anwesenheit von Menschen würden sich zudem auf die Wildtiere auswirken. Zudem sei die Vegetationsperiode verkürzt.
Gutachten nötig, um beschneien zu dürfen
Skigebiete, die unbedingt im Oktober die Schneekanonen anwerfen wollen, müssen daher Gutachten vorlegen – unter anderem mit meteorologischen und wildökologischen Daten zum Gebiet. Wie viele Skigebiete diese Möglichkeit künftig nützen werden, ist offen.
von Andreas Moser, Tiroler Krone
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