Berufung sei für die Täter noch möglich. Der Bezahlsender Sky Deutschland zeigte sich in seiner Reaktion erfreut über das Urteil. Dem Abonnementanbieter wurde Schadenersatz in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zuzüglich Zinsen und weiterer Ausgleichszahlungen zugesprochen. Laut AEPOC handelt es sich damit um das erste Gerichtsurteil einer solchen Größenordnung, in dem Pay-TV-Piraten mit empfindlichen Freiheitsstrafen sowie hohen Schadenersatzleistungen bestraft werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in den Jahren 2006 bis 2008 mit sogenannten Blankokarten gehandelt hatten. Die Karten waren dazu bestimmt, unberechtigten Zugang zu den Pay-TV-Angeboten von Sky Deutschland zu ermöglichen, die damals noch unter der Marke Premiere vermarktet wurden. Gegenstand des Verfahrens waren mindestens 5.700 Karten, die zu einem Stückpreis von 75 Euro verkauft wurden.
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