Das Glück ist ein Vogerl - und Heinz-Christian Strache soll kriminell nachgeholfen haben. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt seit Kurzem wegen Verdacht der Bestechung! Als damaliger Vizekanzler soll der gestürzte Ex-FPÖ-Chef Österreichs Poker-König ein Glücksspielgesetz gegen einen Jacht-Urlaub versprochen haben.
Die neuen Vorwürfe der Justiz gehen ins Frühjahr 2018 zurück. Als damaliger frischgebackener Vizekanzler und Wahlgewinner soll Strache bei einem Treffen mit dem Besitzer mehrerer Karten-Casinos eine geheime Absprache vereinbart haben. Demnach würde sich der FPÖ-Chef im Ministerrat für ein neues Glücksspielgesetz einsetzen.
Hintergrund: Hunderte Millionen Steuerschulden, die der Poker-König angehäuft hatte. Der blaue Frontmann steht im Verdacht, seinem Freund mit einer versuchten Gesetzesänderung dabei zu helfen, dass Pokern künftig wie Sportwetten steuerlich legal behandelt wird.
Justiz will mehrere Asse in der Hand haben
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft scheint nicht zu bluffen, sondern mehrere Asse im Ärmel zu haben. Die Beweislage gründet sich auf sichergestellte Chat-Protokolle und Dokumente über das brisante Treffen im April vor zwei Jahren. Als Gegenleistung hätte Strache von dem erfolgreichen Unternehmer dessen Jacht samt Besatzung für einen Luxusurlaub samt Familie in Italien für mehrere Tage zur Verfügung gestellt bekommen. Das wäre Bestechung (siehe Ausrisse aus dem pikanten Akt unten) eines Amtsträgers!
Boot und Privatjet für Luxusferien mit Familie
Der Verdacht erinnert frappant an einen Privatflug von Strache zu seinem Lieblings-Urlaubsdomizil Ibiza. Wie berichtet, hatte ein Privatklinik-Betreiber dem Ehepaar Strache seinen Jet für eine „standesgemäße“ Anreise auf die Partyinsel geliehen. Auch in diesem Fall steht ein Gegengeschäft im Raum. Dabei geht es um die Verteilung von Geldern aus dem Privatkrankenanstalten-Fonds.
Kommt es wegen möglicher Bestechung zu einer Anklage, dann drohen sowohl Strache wie auch dem Poker-König bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Christoph Budin, Kronen Zeitung
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