Jetzt ist es also so weit: SPÖ und NEOS wollen die Übermittlung der ungeschwärzten Fassung des Ibiza-Videos beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erwirken. Am Mittwoch wird sich entscheiden, ob auch die anderen Parteien sich diesem Vorhaben anschließen. So oder so: Der Antrag soll schon am Donnerstag beim VfGH einlangen.
Das Tauziehen zwischen Parlament und Regierung um das wichtigste Beweisstück für den Ibiza-U-Ausschuss geht in die nächste Runde: Das von den Abgeordneten des U-Ausschusses lang ersehnte Video hat den Ausschuss zwar Anfang September erreicht – allerdings nur in einer geschwärzten Fassung. Umgehend kündigten SPÖ, FPÖ und NEOS an, den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu prüfen, um auf diesem Weg die Übermittlung des ungeschwärzten Filmmaterials zu erwirken.
SPÖ und NEOS stellen Antrag
Jetzt kommt Bewegung in die Sache: SPÖ und NEOS werden am Mittwoch bei einer Sitzung den Antrag stellen, dass der U-Ausschuss beschließt, der VfGH „möge feststellen, dass die Bundesministerin für Justiz verpflichtet ist, dem Ibiza-U-Ausschuss das Ton- und Bildmaterial des Ibiza-Videos und die dazugehörigen Transkripte unabgedeckt (ungeschwärzt) vorzulegen“.
Da zuletzt alle Parteien auf die vollständige Übermittlung des Videos gepocht hatten, hoffen SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer und NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper auf einen einstimmigen Beschluss. Sollte ihr Antrag keine Mehrheit finden, werden sie ihr Minderheitenrecht nutzen und allein einen Antrag beim VfGH einreichen – und zwar schon am Donnerstag.
Wir haben den Ministerien lange genug Zeit für die Lieferung gegeben, nun müssen wir die Vorlagepflicht durch den Verfassungsgerichtshof klären lassen.
NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper
Das Parlament darf es sich einfach nicht bieten lassen, dass die Regierung Unterlagen zensuriert, die für die Aufklärungsarbeit des U-Ausschusses erforderlich sind.
SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer
„Das Parlament darf es sich einfach nicht bieten lassen, dass die Regierung Unterlagen zensuriert, die für die Aufklärungsarbeit des U-Ausschusses erforderlich sind“, sagt Krainer zur „Krone“. Krisper ergänzt: „Wir haben den Ministerien lange genug Zeit für die Lieferung gegeben, nun müssen wir die Vorlagepflicht durch den VfGH klären lassen.“
Sandra Schieder, Kronen Zeitung
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