„Ich habe kein Corona, ich habe kein Corona“: Dies sagte der angeklagte Afghane (29) immer wieder bei seinem Prozess im Landesgericht Salzburg. Uneinsichtig und aufbrausend gab er sich bei der per Video-Übertragung durchgeführten Verhandlung. Mitte Oktober war er laut Anklage trotz positiven Tests in den Zug gestiegen, wollte nach München. Doch an der Grenze schnappten ihn die Behörden. Urteil: sieben Monate teilbedingte Haft, einen Monat muss er absitzen. Nicht rechtskräftig.
Der Dolmetscher tat sich sichtlich schwer: Fragen der Richterin Dagmar Schmidt und der Staatsanwältin Sandra Wimmer wich er meist aus, ärgerte sich vielmehr darüber, im Gefängnis zu sitzen. „Er versteht nicht, warum er überhaupt im Gefängnis ist“, klärte der Übersetzer auf. Der Verteidiger schoss sich dagegen auf den CT-Wert ein: Dieser sei maßgeblich, ein positiver Test bedeute nicht automatisch, dass der Mann auch infektiös sei. Die Anklägerin hielt dagegen: Nach der Festnahme sei der Afghane wieder getestet worden, wieder positiv. Und gegenüber den Polizisten räumte er ein, über seine Coronavirus-Infektion Bescheid zu wissen: „Der Angeklagte war sich über seine Infektion bewusst.“
Angeklagter pfiff auf Quarantäne-Bescheid
Die Richterin hielt auch Rücksprache mit einem Sachverständigen: Demnach gilt „der Wert offensichtlich noch als ansteckend“. Doch der Angeklagte redete weiter munter darauflos: „Lassen Sie mich frei, ich habe nichts getan.“ Den Quarantäne-Bescheid, den er von der BH Bruck an der Leitha erhielt, wollte er auch nicht verstehen oder missachtete ihn. „Seit dem Frühjahr beschäftigt uns Covid-19, und das an allen Ecken und Enden der Welt. Wie kann der Angeklagte da die Schutzbestimmungen nicht verstehen?“, fragte sich die Staatsanwältin.
Anklägerin erwägt Berufung für mehr Strafe
„Schuldig im Sinne des Strafantrages“, entschied die Richterin. Sieben Monate Haft, einen Monat muss der Unbescholtene absitzen - Rest auf Bewährung. Er nahm das Urteil nach einigem Hin und Her an, die Staatsanwältin erwägt aber eine Strafberufung. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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