Die öffentliche Fahndung nach der sogenannten Oligarchen-Nichte, die den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz Christian Strache auf Ibiza in eine Videofalle lockte, wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat die öffentliche Suche widerrufen, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) die Fahndung als „unverhältnismäßig“ einstufte.
Auch auf der Online-Fahndungsseite des Bundeskriminalamts ist die Suche nach der vorgeblichen Oligarchen-Nichte Aljona Makarowa (bzw. Alyona Mararov) nicht mehr abrufbar. Wie der „Standard“ berichtete, halte das OLG in einem Beschluss fest, dass die Fahndungsmaßnahme mit Blick auf den zu der Frau vorliegenden Tatverdacht als „unverhältnismäßig“ einzustufen sei. Gegen Makarowa wird wegen Verdachts der Urkundenfälschung und der Fälschung besonders geschützter Urkunden ermittelt.
Mit mehreren Fotos gesucht
Am 27. Mai veröffentlichte das Bundeskriminalamt über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa Ibiza mehrere Fotos zu ihrer Ausforschung. Von der Veröffentlichung erhoffte man sich „nähere Erkenntnisse zu den Hintergründen betreffend die Herstellung und der Vorbereitung des ,Ibiza-Videos‘“, das die FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus zu Fall brachte. Die Fotos wurden hundertfach in Medien abgebildet.
Verfassungsgerichtshof entscheidet über Video-Schwärzungen
Das Ibiza-Video an sich beschäftigt nun auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Überraschenderweise haben die grünen Vertreter im U-Ausschuss mit einem Antrag von SPÖ, NEOS und FPÖ gestimmt, dass der VfGH über die Bereitstellung des gesamten Videomaterials an den Ausschuss entscheiden soll. Ist der Antrag erfolgreich, muss just das Justizressort das ganze Video liefern.
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