Endgültig abgeblitzt ist ein Maskenverweigerer vor Gericht. Der Öffi-Nutzer war im Juni mit Sicherheitspersonal der Wiener Linien in Streit geraten. So hatte er in einer U-Bahn-Station gegen die Corona-bedingte Maskenpflicht verstoßen. Er wurde von drei Security-Mitarbeitern daraufhin an der Weiterfahrt gehindert.
„Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat den Antrag des Maskenverweigerers auf Fortführung des Verfahrens gegen drei Sicherheitsdienst-Mitarbeiter der Wiener Linien abgelehnt. Damit ist das Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt“, hieß es in einer Mitteilung der Wiener Linien.
An Weiterfahrt gehindert
Zum Konflikt kam es in der Nacht auf den 23. Juni in der U-Bahn-Station Karlsplatz. Die Securitys trafen den Mann ohne Mund-Nasen-Schutz an und wiesen ihn daraufhin auf die Maskenpflicht hin. Es kam zu einer Auseinandersetzung, die Wachleute schritten schließlich mit Körpereinsatz ein und hinderten den Betroffenen an der Weiterfahrt. Der Fahrgast bzw. sein Anwalt machten den Fall im Juli öffentlich und wollten die Securitys gerichtlich belangen.
„Einsatz von Körperkraft gerechtfertigt“
Laut Wiener Linien hat das Gericht nun festgestellt, dass die Mitarbeiter korrekt gehandelt hätten. Durch sein „fortdauerndes unangemessenes und den Betrieb störendes Verhalten“ habe der Fahrgast es nötig gemacht, dass der Sicherheitsdienst einschreite und die Weiterfahrt untersage. Um diesen Anspruch durchzusetzen, sei auch der „Einsatz von Körperkraft durch die Wiener-Linien-Mitarbeiter gerechtfertigt“ gewesen, verweisen die Verkehrsbetriebe auf die Gerichtsentscheidung.
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