An den Sonderschulen wird es auch in den kommenden drei Wochen Präsenzunterricht geben. Diese Ausnahme von der generellen Umstellung auf Distance Learning ab Dienstag wird in einem Schreiben des Bildungsministeriums an die Direktoren bzw. einer Verordnung festgehalten. Ebenfalls verordnet wurde für alle Schulen ab sofort eine Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude - nur an Volks- und Sonderschulen gibt es noch Ausnahmen für das eigene Klassenzimmer.
An Sonderschulen ist ein Umstellen auf Fernunterricht aufgrund der Einschränkungen der Schüler nur schwer möglich. Daher bleiben sie auch wie bisher im Präsenzunterricht. Schüler, die sich Corona-bedingt nicht in der Lage sehen oder nicht in der Lage sind, am Unterricht teilzunehmen, können aus wichtigen Gründen von diesem befreit werden.
Betreuung und Unterstützung an Schulen
An den anderen Schulen gibt es ab Dienstag Betreuung und pädagogische Unterstützung: Explizit festgehalten wird, dass diese „unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten“ in Anspruch genommen werden kann. Die Direktoren werden außerdem aufgefordert, Schüler mit speziellem Förderbedarf bzw. außerordentliche Schüler „aktiv anzusprechen und zum Schulbesuch anzuhalten, damit sie in der Zeit des Lockdowns nicht zurückfallen und den Anschluss an die Klasse nicht verlieren“.
Weiteres Detail: An den ganztägigen Schulen findet auch am Nachmittag weiter Betreuung statt. Teilnehmen dürfen daran nur jene Schüler, die auch bisher dafür angemeldet waren.
Sonderbetreuungszeit derzeit obsolet
Die Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder während Schulzeiten zu Hause betreuen müssen, habe sich durch das offizielle Offenhalten der Schulen auch im strengen Lockdown - wenn auch im Distance Learning - derzeit erübrigt, hieß es von Arbeitgebervertretern. Dies sei die klare Rechtslage. Sollte es aber zu einer Schließung der Schulen kommen, dann hätten die Eltern künftig einen Rechtsanspruch auf diese Betreuungszeit. Den Dienstgebern werden in diesem Fall die Kosten abgegolten.
NEOS wollen für Zustimmung offene Schulen
Die NEOS plädieren unterdessen angesichts des zweiten Lockdowns in der Corona-Krise für einen Schulterschluss. In einem Brief an Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und die Regierung, der der APA vorliegt, bietet NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger eine Zustimmung ihrer Fraktion im Hauptausschuss am Sonntagabend an - allerdings nur, wenn die Schulen auch für den Unterricht offen bleiben und nicht nur für die Betreuung im Notfall. Die Schüler in den Fernunterricht zu schicken, sei „ein Fehler“.
Vom Hauptausschuss abgesegnet werden müssen etwa die erweiterten Ausgangsbeschränkungen - es reichen freilich die Stimmen der Regierungsfraktionen. Es gehe bei den geplanten Maßnahmen um „massive grundrechtliche Eingriffe“, betonte Meinl-Reisinger. „Erneut haben wir verfassungsrechtliche und rechtsstaatliche Bedenken“, meinte sie. Auch müsse sie „mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass es keine Kooperations- geschweige denn Dialogbereitschaft der Regierung mit der Opposition hinsichtlich der Maßnahmen und einer rechtsstaatlich sauberen Ausgestaltung der Verordnungen gibt“.
NEOS wollen „Bildung über alles stellen“
Als konstruktive Oppositionskraft gehe es den NEOS nun aber darum, den Kollateralschaden zu minimieren, „Bildung über alles zu stellen und ab morgen dafür zu arbeiten, damit wir nicht Anfang nächsten Jahres in den nächsten Lockdown schlittern“, erklärte Meinl-Reisinger. Würden die Schulen für den Unterricht offen bleiben, „dann würden wir auch alles andere mittragen, damit ein echter Schulterschluss gelingt“, bot Meinl-Reisinger der Regierung an.
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