Eine Falschmeldung aus dem Gesundheitsmnisterium machte am Sonntag die Runde: Treffen seien ab Dienstag auch mit mehreren Personen erlaubt, sollten diese „wichtige Bezugspersonen“, also etwa Familienangehörige, sein. Diese Interpretation des Ministeriums war falsch, wie der "Krone" am Sonntagabend bestätigt wurde: „Jedes Treffen mehrerer einzelner nicht miteinander im Haushalt lebender Personen ist (unabhängig davon, ob sie zueinander enge Bezugspersonen sind) untersagt.“
Wie es zu der Kommunikationspanne kam, ist noch unklar. Doch noch am Sonntagabend musste die Nachricht aus dem Gesundheitsministerium zurückgenommen werden, wonach ein Treffen mit mehreren Familienangehörigen oder „engen Bezugspersonen“ auch im 2. Lockdown möglich sei. Dies sei schlichtweg falsch, hieß es auf „Krone“-Anfrage.
Treffen mehrere Personen untersagt
Richtig ist: Jedes Treffen mehrerer nicht miteinander im Haushalt lebender Personen ist untersagt, unabhängig davon, wie nahe sie sich stehen. Darunter fallen etwa Familienfeiern. Ein Einzelner darf allerdings zu einem anderen Haushalt mit „besonderem Naheverhältnis“ physischen Kontakt haben, sofern in der Regel schon bisher mehrmals wöchentlich physischer Kontakt gepflegt wurde.
„Kein Grundbedürfnis“
In der Verordnung heißt es dazu: „Die Durchführung von Familienfeiern oder vergleichbaren gesellschaftlichen Zusammenkünften stellt jedoch jedenfalls kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens dar.“
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