Keine Ausweispflicht

„Erhöhter Kontrolldruck“ der Polizei im Lockdown

Österreich
16.11.2020 16:05

Die Polizei werde im zu Mitternacht beginnenden verschärften Lockdown einen „erhöhten Kontrolldruck“ ausüben. Das bestätigte am Montag Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer, der aber gleichzeitig sagte, gezielte Schwerpunktaktionen „à la Planquadrat“ seien „nicht vorgesehen“. Die Beamten seien bei Verstößen gegen die Verordnung angehalten, zunächst den Dialog zu suchen und nicht gleich zu strafen. Bei absichtlichen Zuwiderhandlungen und groben Verstößen müsse man aber mit Konsequenzen rechnen.

Die Kontrollen im Lockdown finden „sowohl in der Stadt wie auch am Land“ im Rahmen der normalen polizeilichen Tätigkeit statt, betonte Maierhofer. „Man muss jetzt nicht damit rechnen, dass an jeder Ecke ein Polizist steht.“

Keine ständige Ausweispflicht im Lockdown
Es werde auch nicht mehr Personal eingesetzt, es würden sich bloß die Aufgaben verschieben, zumal - wie die Erfahrungen im Frühjahr gezeigt haben - mit weniger Kriminalität im Lockdown zu rechnen ist. Außerdem ist es während des Lockdowns nicht zwingend vorgeschrieben, stets einen Ausweis, einen Meldezettel oder eine Bestätigung des Arbeitgebers mit sich zu führen. Dazu bestehe keine Pflicht: „Es geht immer um das Glaubhaftmachen“, so Maierhofer.

Die Polizeikontrollen im Lockdown werden sowohl in der Stadt, wie hier in Klagenfurt, als auch am Land durchgeführt werden. (Bild: Evelyn Hronek Kamerawerk)
Die Polizeikontrollen im Lockdown werden sowohl in der Stadt, wie hier in Klagenfurt, als auch am Land durchgeführt werden.

Verstöße können auch geahndet werden
Auch wenn es „nicht ums Strafen, sondern um das Einhalten der Covid-Maßnahmen“ gehe, werden Verstöße unter Umständen geahndet. Die Organstrafe für das Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo dieser vorgeschrieben ist, beträgt 25 Euro, jene für das Nichteinhalten des Mindestabstandes 50 Euro.

Bei schweren Verstößen, wie etwa Stadl- oder Garagenpartys, wird eine Anzeige bei der Gesundheitsbehörde erstattet. Da sind dann Strafen bis zu 1450 Euro pro Person fällig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt