Die Polizei werde im zu Mitternacht beginnenden verschärften Lockdown einen „erhöhten Kontrolldruck“ ausüben. Das bestätigte am Montag Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer, der aber gleichzeitig sagte, gezielte Schwerpunktaktionen „à la Planquadrat“ seien „nicht vorgesehen“. Die Beamten seien bei Verstößen gegen die Verordnung angehalten, zunächst den Dialog zu suchen und nicht gleich zu strafen. Bei absichtlichen Zuwiderhandlungen und groben Verstößen müsse man aber mit Konsequenzen rechnen.
Die Kontrollen im Lockdown finden „sowohl in der Stadt wie auch am Land“ im Rahmen der normalen polizeilichen Tätigkeit statt, betonte Maierhofer. „Man muss jetzt nicht damit rechnen, dass an jeder Ecke ein Polizist steht.“
Keine ständige Ausweispflicht im Lockdown
Es werde auch nicht mehr Personal eingesetzt, es würden sich bloß die Aufgaben verschieben, zumal - wie die Erfahrungen im Frühjahr gezeigt haben - mit weniger Kriminalität im Lockdown zu rechnen ist. Außerdem ist es während des Lockdowns nicht zwingend vorgeschrieben, stets einen Ausweis, einen Meldezettel oder eine Bestätigung des Arbeitgebers mit sich zu führen. Dazu bestehe keine Pflicht: „Es geht immer um das Glaubhaftmachen“, so Maierhofer.
Verstöße können auch geahndet werden
Auch wenn es „nicht ums Strafen, sondern um das Einhalten der Covid-Maßnahmen“ gehe, werden Verstöße unter Umständen geahndet. Die Organstrafe für das Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo dieser vorgeschrieben ist, beträgt 25 Euro, jene für das Nichteinhalten des Mindestabstandes 50 Euro.
Bei schweren Verstößen, wie etwa Stadl- oder Garagenpartys, wird eine Anzeige bei der Gesundheitsbehörde erstattet. Da sind dann Strafen bis zu 1450 Euro pro Person fällig.
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