Hohe Strafen drohen

Was ist, wenn ich gegen Corona-Maßnahmen verstoße?

Österreich
17.11.2020 06:38

Wieder schlitterte Österreich seit Punkt Mitternacht bis Dezember in den Beinahe-Stillstand, um die Infektionen zu senken: Die „Krone“ bringt erneut die wichtigsten Punkte dazu, die Sie beachten müssen.

  • Was ist, wenn ich gegen die Corona-Maßnahmen verstoße?
  • Fällig werden bei einer fehlenden Maske 25 Euro, beim fehlenden Sicherheitsabstand 50 Euro. Wenn es zu Anzeigen kommt, dann kann die Gesundheitsbehörde bis zu 1450 Euro Strafhöhe verhängen.
  • Ich mache einen Test zu Hause, muss ich das melden?
  • Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht für positive Testergebnisse von Antigen-Tests. Auch Ärzte müssen einen positiven Antigen-Test als Verdachtsfall an die Behörde melden.
(Bild: Zwefo)
  • Was ist, wenn ich mich nicht an die Quarantäne halte?
  • Etwaige Verstöße werden als Verwaltungsübertretung geahndet. Es können Geldstrafen bis zu 1450 Euro verhängt werden. Darüber gibt es Anzeigen nach dem Epidemiegesetz.
  • Darf ich noch mit dem Taxi fahren - auch zu zweit oder mehr?
  • Taxis, Uber & Co. sind zulässig. Handelt es sich bei der Fahrt um Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen in jeder Sitzreihe nur zwei Personen befördert werden.
(Bild: APA/dpa)
  • Was gilt jetzt auf den Märkten, wo ich gerne einkaufe?
  • Es besteht die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter sowie die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Kunden und Mitarbeiter.
  • Wann darf ich Haus oder Wohnung verlassen?
  • Es gibt laut Verordnung nur noch 9 Gründe, dies zu tun: 1. Abwendung von Gefahr; 2. Hilfeleistung, Ausübung familiärer Rechte; 3. notwendige Grundbedürfnisse: Einkaufen, Kontakt zu engen Bezugspersonen, Arztbesuche, religiöse Grundbedürfnisse, Tierversorgung; 4. berufliche Zwecke; 5. Erholung; 6. Behördenwege; 7. Teilnahme an Wahlen; 8. Betreten von Kundenbereichen, sofern nicht gesperrt (z.B. Kfz-Werkstätten); 9. Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen.

„Erhöhter Kontrolldruck, aber keine Schwerpunktaktionen“
Die Polizei werde im verschärften Lockdown einen „erhöhten Kontrolldruck“ ausüben, bestätigte am Montag Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer, der aber gleichzeitig sagte, gezielte Schwerpunktaktionen „à la Planquadrat“ seien „nicht vorgesehen“. Die Beamten seien bei Verstößen gegen die Verordnung angehalten, zunächst den Dialog zu suchen und nicht gleich zu strafen. Bei absichtlichen Zuwiderhandlungen und groben Verstößen müsse man aber mit Konsequenzen rechnen.

Kronen Zeitung/krone.at

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